Beweisaufnahme beginnt

Prozess um Dresdner Juwelendiebstahl


Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.

Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.

Von mit Material der dpa

Seit Ende Januar läuft der Prozess um den spektakulären Coup im Dresdner Grünen Gewölben gegen sechs junge Männer aus Berlin. Nun sind die ersten Zeugen geladen.

Im Prozess um den Einbruch ins Dresdner Grüne Gewölbe und den Diebstahl kostbarer historischer Juwelen will die Kammer des Landgerichts mit der Beweisaufnahme beginnen.

Für den zweiten Verhandlungstag sind nach Angaben eines Gerichtssprechers erste Zeugen geladen - drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vom Zwinger gegenüber dem Residenzschloss, in dem sich das berühmte Schatzkammermuseum befindet. Möglich sei, dass die Richter vor deren Befragung Beschlüsse zu zwei noch offenen Anträgen der Verteidigung vom Auftakt verkünden.

Gesamtwert von über 113 Millionen Euro

Der mit Spannung erwartete Prozess gegen sechs junge Männer zwischen 22 und 28 Jahren hatte am 28. Januar begonnen. Die Deutschen, allesamt aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie, sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Nach Überzeugung der Ermittler haben sie den Einbruch am 25. November 2019 akribisch geplant und auch bei Stippvisiten nach Dresden vorbereitet. Sie sollen 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro gestohlen haben.

Die 22- bis 28-Jährigen waren bei mehreren Razzien in Berlin gefasst worden. Weil zwei von ihnen zur Tatzeit erst 20 Jahre alt waren, verhandelt die Große Strafkammer als Jugendkammer - in einem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts, in dem bereits mehrere Verfahren mit Terror-Hintergrund geführt wurden. Die Verteidigung hatte zum Prozessauftakt unter anderem beantragt, dass das Verfahren gegen die beiden jüngsten Beschuldigten und Zwillingsbrüder abgetrennt wird, weil sie damals nach juristischem Maßstab noch Heranwachsende waren.

Täter sollen bewaffnet gewesen sein

Einen von der Verteidigung kritisierten Antrag der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) auf Zulassung als Nebenkläger lehnte die Kammer zwischenzeitlich ab. Aus ihrer Sicht reiche das rein wirtschaftliche Interesse einer nicht natürlichen Person nicht aus, hieß es nach Angaben des Gerichtssprechers im Beschluss. Die Rechtsanwälte hatten als rechtswidrig gerügt, dass die Kammer vor ihrer Entscheidung den SKD schon die komplette Ermittlungsakte zur Verfügung stellte und die Verteidigung dazu nicht angehört wurde. Denn unter den Zeugen, die generell keine Akteneinsicht vor ihrer Aussage haben, sind auch Mitarbeiter der SKD.

Laut Anklage entfernten die Beschuldigten Tage vor dem Einbruch in das Museum einen Teil des gusseisernen Gitters und setzten ihn provisorisch wieder ein, um am Tattag schneller in das Gebäude einzudringen. Sie sollen bewaffnet gewesen sein und im Zuge des spektakulären Coups über eine Million Euro Sachschaden hinterlassen haben - auch indem sie einen Stromkasten in der Altstadt in Brand setzten sowie Feuer in ihrem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses legten.

Vier Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft, zwei verbüßen eine Jugendstrafe wegen des ebenfalls spektakulären Diebstahls einer riesigen Goldmünze 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin. Bisher haben sich die drei Brüder und deren Cousins nicht zu den Vorwürfen geäußert.