Prozesse

Mehr als 70 Mal zugestochen: Mann gesteht vor Gericht

Dem angeklagten 50-Jährigen wird Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.

Dem angeklagten 50-Jährigen wird Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.

Von dpa

Mit 72 Messerstichen soll ein 50-Jähriger einen Freund getötet haben - aus einem Wahn heraus, er könne seine Gedanken lesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jordanier vor dem Landgericht Konstanz Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Weil die Behörde wegen einer psychischen Erkrankung von Schuldunfähigkeit ausgeht, geht es in dem Verfahren um eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Nach Überzeugung der Ermittler war der Beschuldigte fest davon überzeugt, das Opfer könne seine Gedanken lesen, nachdem die beiden in den vergangenen Jahren mehrmals Oralverkehr hatten. Der Mann soll geglaubt haben, der Bekannte habe sein Sperma aufgenommen - und damit die Fähigkeit erlangt, seine Gedanken zu lesen.

Um „wieder über seine Gedanken verfügen“ zu können, habe der 50-Jährige beschlossen, dessen Leber herauszuschneiden und zu essen. Laut Staatsanwaltschaft soll er Ende Januar dieses Jahres in die Wohnung des Freundes gegangen sein und nach gemeinsamem Drogenkonsum schließlich zu einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser gegriffen haben.

Mit wuchtigen Stichen in Hals und Rumpf soll er den 36-Jährigen getötet haben. Anschließend soll der 50-Jährige versucht haben, den Körper aufzuschneiden, um die Leber zu entnehmen. Aus Ekel habe er jedoch von seinem Plan abgelassen, so die Staatsanwältin.

Der Beschuldigte, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, war nach eigener Aussage mehrfach wegen Drogenkonsums in psychiatrischer Behandlung. Sachverständige diagnostizierten bei ihm eine paranoide Schizophrenie.

In seinen Aussagen sprach er von „Chaos im Kopf“ und der Angst, auch andere könnten seine Gedanken lesen. „Ich war auf Droge und er hat Streit angefangen“, sagte er zu Prozessbeginn zu den Vorwürfen. Er könne seine Tat nicht mehr rückgängig machen.

Er selbst sprach von Streit unter Freunden, der eskaliert sei. Einen Mordplan bestritt er. Das Opfer sei homosexuell gewesen, er sei es nicht und habe sich nur auf Experimente eingelassen. Der Mann war rund zehn Tage nach der Tat festgenommen worden.

Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Zwölf Zeugen und zwei Gutachter sollen aussagen. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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