Prozess

Mann soll als falsche Escort-Dame Kunden erpresst haben

Er habe gedacht, «dass es nicht so schlimm ist»: Knapp 5000 Euro Beute soll ein Mann gemacht haben, indem er sich als Escort-Dame ausgab. Dabei drohte er auch mit einer Entführung.


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Der 37-Jährige wird derzeit vor dem Berliner Landgericht angeklagt. Die Anklage lautet unter anderem auf räuberische Erpressung und Betrug.

Weil er im Internet seine Begleitung als Escort-Dame angeboten und von zwei Interessenten insgesamt fast 5000 Euro erbeutet haben soll, steht ein 37-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautet unter anderem auf räuberische Erpressung und Betrug.

Der Mann, der bei der Staatsanwaltschaft als erwachsener Intensivtäter geführt wird, gab zu Prozessbeginn am Donnerstag den Schwindel als angebliche abendliche Begleiterin zu. Er habe gedacht, "dass es nicht so schlimm ist" und er sich "Geld holen kann ohne zu schlagen", sagte der 37-Jährige.

Der Mann hatte sich zunächst im April 2022 von einem damals 58-Jährigen über eine Internetplattform als angebliche Escort-Dame buchen lassen. In den folgenden Tagen hatte er sich laut Anklage gegenüber dem Kunden erst als Fahrer der angeblichen Escort-Dame und dann als ihr gekränkter Ehemann ausgegeben. In dieser Rolle habe er "Blut oder Ehre" gefordert und Geld erpresst. Einige Wochen später habe er per Zettel im Briefkasten des Opfers mit einer Entführung gedroht, was mit einer Zahlung von 2000 Euro zu verhindern wäre. Jedes Mal habe der Kunde gezahlt - insgesamt 4320 Euro.

Im Juni 2022 soll sich der Angeklagte von einem weiteren Interessenten als vermeintliche Escort-Dame gebucht haben lassen. Als der damals 32 Jahre alte Kunde das Treffen stornierte, habe der 37-Jährige unter Androhung von Gewalt vermeintliche Gebühren sowie Geld wegen einer fehlenden Entschuldigung für das Absagen verlangt. Der Angeklagte sagte weiter, er habe mit dem Geld seinen damaligen Drogenkonsum finanziert.

Dem 37-Jährigen werden in einer weiteren Anklage unter anderem gefährliche Körperverletzung und Raub zur Last gelegt. In einem Fall soll er einer Frau ein Handy entrissen und sie geschlagen haben. Der Prozess wird am 28. Februar fortgesetzt.