Finanzen

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur


Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Von idowa/Agentur für Arbeit

In einer Pressemitteilung weist die Agentur für Arbeit in Deggendorf darauf hin, dass das Kindergeld auch noch nach dem Abitur weiter ausgezahlt wird.

Kindergeld wird als steuerliche Leistung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) oder als sozialrechtliche Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt. Das monatliche Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 223 Euro. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss man das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Thomas Braun, Leiter der Familienkasse Bayern Süd klärt auf: "Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, z.B. weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."

Wichtig sei immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800/4555530.