Frankfurt am Main

IBAN löst alte Kontonummer endgültig ab - Bundesbank in Sorge


Die Deutsche Bundesbank zweifelt wenige Wochen vor dem endgültigen Abschied von der bekannten Kontonummer samt Bankleitzahl (BLZ) an einer komplett reibungsfreien Umstellung.

Die Deutsche Bundesbank zweifelt wenige Wochen vor dem endgültigen Abschied von der bekannten Kontonummer samt Bankleitzahl (BLZ) an einer komplett reibungsfreien Umstellung.

Von Katharina Binder

In wenigen Wochen müssen sich Verbraucher endgültig umstellen: Das Ende von Kontonummer und Bankleitzahl naht. Nicht jeder ist mit der IBAN vertraut, warnt die Bundesbank - obwohl Unternehmen und Vereine für Überweisungen in Euro schon seit 2014 das Sepa-Format nutzen.

Die Deutsche Bundesbank zweifelt wenige Wochen vor dem endgültigen Abschied von der bekannten Kontonummer samt Bankleitzahl (BLZ) an einer komplett reibungsfreien Umstellung. Vom 1. Februar 2016 an dürfen auch Verbraucher Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im neuen Format mit der internationalen Kontonummer IBAN tätigen, für Unternehmen und Vereine gilt das europäische Zahlungsverfahren Sepa ("Single Euro Payments Area") bereits seit August 2014.

Zwar hätten sich die allermeisten Bürger längst an die 22 Zeichen lange IBAN ("International Bank Account Number") gewöhnt. "Aber eine kleine Minderheit hält immer noch an der alten Kontonummer fest", sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt.

Derzeit müssten die Geschäftsbanken noch etwa zehn Prozent aller Überweisungen auf die IBAN umstellen. "Diese Möglichkeit endet am 1. Februar. Ich bin besorgt, ob das bis dahin wirklich jeder weiß."

Probleme befürchtet Thiele insbesondere bei Älteren oder bei Menschen, die etwa aus Sicherheitsgründen kein Online-Banking nutzen. "Die Banken dürfen nicht weiter konvertieren. Sie müssen Überweisungsträger mit der alten Kontonummer zurückgeben." Ob sie sich in der Praxis aber tatsächlich an dieses Verbot halten, wenn betagte Kunden Schwierigkeiten haben, ist offen.

Bisher hätten Banken Überweisungsaufträge, die nicht korrekt ausgefüllt waren, aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt, sagte Anja Maultzsch von der Postbank. Nach Ablauf der Sepa-Übergangsfrist werde dies nicht mehr möglich sein: "Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden." Für Kunden könne das unangenehme Folgen haben, etwa wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohten, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. Im Vorteil sei, wer sein Konto online führe. Denn der könne Bankverbindungen abspeichern und beim nächsten Mal mit einem Klick aufrufen: "Tippfehler sind damit ausgeschlossen."

Erschwerend kommt aus Thieles Sicht hinzu, dass vor allem viele kleinere Betriebe bei ihren Rechnungen die Aufteilung der langen IBAN in Vierer-Blöcke nicht nutzten. Denn die Lesbarkeit verbessere sich deutlich, wenn die IBAN wie auf den EC-Karten in Vierer-Blöcke unterteilt werde: DE (für Deutschland) und zwei Prüfziffern; die achtstellige (bisherige) Bankleitzahl in zwei Blöcken; die (bisherige) zehnstellige Kontonummer mit zwei Vierblöcken und einem Zweierblock. "Das würde das Verfahren ganz schön vereinfachen", ist Thiele überzeugt.

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa umfasst 34 Länder, darunter die 28 EU-Staaten. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sollen grenzüberschreitend standardisiert und so beschleunigt werden.