Bonn/Paris

Germanwings-Absturz: Arzt-Schweigepflicht soll auf den Prüfstand


Die französische Untersuchungsbehörde BEA präsentiert ihre Ergebnisse am Sonntag (13.03.2016) zum Flug "4U9525" im Pariser Vorort Le Bourget. Der Copilot hatte den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in die französischen Alpen gelenkt. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Die französische Untersuchungsbehörde BEA präsentiert ihre Ergebnisse am Sonntag (13.03.2016) zum Flug "4U9525" im Pariser Vorort Le Bourget. Der Copilot hatte den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in die französischen Alpen gelenkt. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Von Katharina Binder

Knapp ein Jahr nach dem Germanwings-Absturz stellen französische Experten für Flugunfälle am Sonntag in Paris ihren Abschlussbericht vor. Am Samstag sind bereits Angehörige in Bonn informiert worden.

Französische Flugunfall-Experten haben nach dem Germanwings-Absturz vor knapp einem Jahr Vorschläge zur medizinischen Kontrolle von Piloten erarbeitet. Sie wurden am Samstag in Bonn Angehörigen der Todesopfer vorgestellt. Der "Bild"-Zeitung zufolge wird zum Beispiel empfohlen, die ärztliche Schweigepflicht auf den Prüfstand zu stellen, damit Erkrankungen von Menschen in verantwortungsvollen Positionen frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Nach Erkenntnissen der Ermittler war der Copilot, der am 24. März 2015 eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen absichtlich zum Absturz gebracht hatte und 149 Menschen mit in den Tod riss, psychisch krank gewesen. In seinem Fall seien mehrere Ärzte über eine erneut aufgetretene depressive Episode informiert gewesen, schreibt die Zeitung. Sie hätten wegen ihrer Schweigepflicht aber weder die Lufthansa noch das Luftfahrtbundesamt informiert.

Am Sonntag wollen die Experten der Untersuchungsbehörde BEA in Paris ihren Abschlussbericht der Öffentlichkeit vorstellen. Am Samstag wurden bereits Angehörige in Bonn informiert.

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur nahm die Frage, warum der Copilot überhaupt fliegen durfte, einen breiten Raum bei dieser Veranstaltung ein. Die BEA habe in diesem Zusammenhang zum Beispiel darüber informiert, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen des Copiloten, die bei Germanwings eingingen, nicht an den flugmedizinischen Dienst der Lufthansa weitergeleitet worden seien. So habe es auch keine Möglichkeit für den medizinischen Dienst gegeben, nachzufragen, warum er krank war.

Angehörige nannten Aussagen der Flugunfall-Experten beruhigend, nach denen kurz vor dem Aufprall der Maschine der Autopilot so eingestellt gewesen sei, dass die Passagiere das als normalen Sinkflug empfinden mussten. Auch sei ein auf dem Stimmrekorder zu hörendes heftiges Klopfen an die Cockpittür nicht von der Bordaxt gekommen. Außerdem habe der ausgesperrte Flugkapitän nicht in Richtung des Copiloten geschrien. Für die Angehörigen der Verstorbenen ist es von großem Interesse, wie die letzten Minuten vor dem Aufprall abliefen.

Im Bericht werden den Informationen zufolge auch Alternativen für den Türmechanismus der Cockpittür diskutiert. Der Copilot hatte sie verriegelt, als der Pilot das Cockpit kurz verließ. Sie hätte nur von ihm wieder geöffnet werden können.

Ein Mandant des Mönchengladbacher Anwalts Christof Wellens berichtete diesem, dass die Angehörigen "wenig Neues erfahren" hätten. Es ein sachlicher Bericht über die Untersuchungsergebnisse abgegeben worden. Wellens, der nach eigenen Angaben 34 Familien von Opfern vertritt, hatte am Freitag kritisiert, dass keine Anwälte zu der Informationsveranstaltung zugelassen wurden. 16 der 34 Familien hätten den Wunsch gehabt, dass er sie bei der Veranstaltung vertrete.

Die BEA ist dabei nicht für die juristische Aufarbeitung oder mögliche Schuldfragen zuständig, sondern für die sogenannte Sicherheitsuntersuchung