Nürnberg

Gericht verbietet Titel für "Winnetou"-Neuverfilmung


Pierre Brice in seiner damaligen Paraderolle als Winnetou. 2016 strebt der Sender RTL drei Neuverfilmungen der "Winnetou"-Klassiker an.

Pierre Brice in seiner damaligen Paraderolle als Winnetou. 2016 strebt der Sender RTL drei Neuverfilmungen der "Winnetou"-Klassiker an.

Drei bei RTL geplante "Winnetou"-Filme dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht unter den ursprünglich vorgesehenen Titeln ausgestrahlt werden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Streifen nicht die Bezeichnungen "Winnetou und Old Shatterhand", "Winnetou und der Schatz im Silbersee" oder "Winnetous Tod" tragen dürfen. Damit war die Klage des Bamberger Karl-May-Verlags gegen die Produktionsfirma der Filme erfolgreich, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte.

In den vorgelegten Drehbüchern weiche die Handlung zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays ab. In den geplanten Filmen fehlten zentrale Motive der Winnetou-Bücher, argumentiert der Verlag. Er hatte sich deshalb erfolgreich auf sein Titelschutzrecht berufen: Laut dem Urteil ist es nicht zulässig, Filme, die mit den Geschichten Karl Mays nichts oder fast nichts zu tun haben, unter diesen Titeln zu veröffentlichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Produktionsfirma und auch RTL wollten die Entscheidung der Handelskammer des Nürnberger Landgerichts am Mittwoch nicht kommentieren.

RTL plant früheren Pressemitteilungen zufolge für 2016 die Ausstrahlung der "Winnetou"-Neuverfilmungen. Mitte Dezember bei einem Set-Termin in Köln hatte Regisseur Philipp Stölzl ("Der Medicus") auf die neue Richtung der Filme verwiesen: Es gehe um den Austausch von Werten und eine "völlige Neuinterpretation des Winnetou-Mythos". Stölzl erläuterte: "Das Herzstück der Winnetou-und-Old Shatterhand-Geschichte ist: Zwei Männer, die aus sehr unterschiedlichen Kulturen mit ganz unterschiedlichen Werten kommen und die besten Freunde aller Zeiten werden."