Münchner Landgericht

Check24 für Verbraucherschutz nur "bedingt hilfreich"


Das Münchner Landgericht bemängelt, das Internet-Vergleichsportal Check24 würde seine Nutzer beim Abschluss einer Versicherung nur ungenügend informieren.

Das Münchner Landgericht bemängelt, das Internet-Vergleichsportal Check24 würde seine Nutzer beim Abschluss einer Versicherung nur ungenügend informieren.

Von Monika Müller

Auf der Suche nach den günstigsten Preisen für Strom, Telefontarife oder Flugreisen sollten sich Verbraucher nach einer Studie der Verbraucherzentralen nicht auf ein Vergleichsportal im Internet verlassen.

Teilweise seien die Preise auf den Portalen sogar höher als bei den empfohlenen Anbietern direkt, sagte Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Auch der Vergleich mehrerer Portale bringe Verbraucher nicht unbedingt weiter, da die Portale oft zum gleichen Unternehmen gehörten. "Die Auswahlmöglichkeiten sind dadurch für Verbraucher geringer als es den Anschein hat." Um tatsächlich den günstigsten Tarif zu finden, müssten Verbraucher viel Zeit aufwenden und Glück haben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte mehr Transparenz von den Vergleichsportalen. Vor allem müsse sichergestellt werden, dass das Ranking der Anbieter nicht von der Höhe der gezahlten Provisionen abhänge. "Wir vermuten, dass die Provisionen Einfluss haben auf die Liste der Anbieter", sagte die Teamleiterin Digitales, Lina Ehrig.

Für die Studie hatten die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband die populärsten Verbraucherportale untersucht, darunter unter anderem Check24, Verivox, preisvergleich oder preis24. Am Mittwoch hatte sich bereits das Landgericht München mit einer Klage von Versicherungsvertretern gegen Check24 beschäftigt. Sie werfen dem Portal vor, seine Funktion als Makler nicht deutlich zu machen.