München

Cannabis-Volksbegehren: Urteil für Januar angekündigt


Ist das angeschobene Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana in Bayern zulässig oder nicht? (Symbolbild)

Ist das angeschobene Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana in Bayern zulässig oder nicht? (Symbolbild)

Ist das angeschobene Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana in Bayern zulässig oder nicht?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat am Dienstag in mündlicher Verhandlung Pro und Kontra erörtert. Ihr Urteil wollen die Richter am 21. Januar verkünden.

Die Initiatoren hatten mehr als 27.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor.

Das Volksbegehren ziele auf den Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes, greife damit in die Zuständigkeit des Bundes beim Betäubungsmittelgesetz ein und sei deshalb rechtlich nicht zulässig, argumentiert das Innenministerium. Politisch ist die Staatsregierung ohnehin strikt gegen eine Freigabe.

Der Beauftragte des Volksbegehrens vertritt dagegen die Auffassung, das vorgeschlagene bayerische Hanfgesetz füge sich vollumfänglich in die bestehende Rechtsordnung Deutschlands ein. Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz mit seinen Straftatbeständen sei unverhältnismäßig und verletze daher Grundgesetz und Bayerische Verfassung. Zudem wünsche mindestens ein Drittel der Bevölkerung eine Neuregelung, dies mache ein Volksbegehren erforderlich.