Steuern sparen
Beruflich bedingte Umzugskosten können geltend gemacht werden

Britta Pedersen/dpa
Wenn es von einer Stadt in die andere geht, gibt's oft Geld vom Finanzamt zurück.
Flexibilität bei der Arbeitsplatzssuche ist heutzutage ein Muss - häufig findet sich der Traumjob nicht zu Hause vor der Türe, sondern in einer anderen Stadt, erklärt "Home Company". Berufliche Mobilität verursacht aber auch schnell eine Menge Kosten - von der Wohnungssuche angefangen bis zum Umzug. Welche Ausgaben beim Umzug als Werbungskosten steuerlich geltend machen können, ist hier zusammengestellt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Steuererklärung ist in jedem Fall, dass der Umzug beruflich bedingt sein muss. Die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz muss sich dann in der Summe um mindestens eine Stunde verringern. Weiterhin wird maximal ein Umzug pro Jahr vom Finanzamt anerkannt.Absetzbar sind zum Beispiel die Fahrten zu Besichtigungsterminen und die Kosten für die Wohnungssuche, hierbei auch die Maklercourtage.
Außerdem werden Ausgaben für Möbelspedition, Transportversicherung und Zwischenlagerung anerkannt. Auch eventuell anfallende doppelte Mietzahlungen können für einige Monate geltend gemacht werden. Für die Wohnungssuche und den Umzug reicht der Steuerpflichtige Einzelnachweise, also Quittungen und Rechnungen ein. Neben diesen Belegen wird für die weiteren Umzugskosten (für Renovierung und Wohnungseinrichtung) ein Pauschalbetrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird immer wieder den gestiegenen Kosten angepasst.