Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.

Braucht man schon als Jugendlicher ein Testament?


Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein.

Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein.

Von Sandra Bauer

Jeder, der Werte hat, die umgesetzt werden sollen, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist oder stirbt, sollte sich mit den Themen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinandersetzen. Das findet Susanne Fitting-Perlak. Denn ein Unfalltod oder eine schwere Krankheit könne jeden treffen - egal, wie alt er ist, meint die Fachanwältin für Erbrecht aus Straubing.

Testament

Ein Testament regelt, wer das Eigentum erhält, nachdem man gestorben ist. "Wer nicht will, dass alles, was man besitzt, automatisch an die Eltern geht, weil sie zum Beispiel das Sorgerecht verloren haben, der kann so jemand anderen als Erben festlegen", erklärt Susanne Fitting-Perlak.

Patientenverfügung

"Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn ich noch lebe, aber meinen Willen nicht mehr äußern kann, weil ich zum Beispiel im Koma liege", so die Fachanwältin. "Damit kann ich meinen Angehörigen schwierige und belastende Entscheidungen abnehmen." Auch wie man zum Thema Organspende steht, kann man hier festlegen.

Vorsorgevollmacht

"In einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, wer sich um den wirtschaftlichen Bereich kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist", erklärt Susanne Fitting-Perlak. "Da geht es beispielsweise um Fahrzeuge, Kapital und Bankkonten."

Verfassen kann man diese Dokumente ab dem 16. Lebensjahr. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist dafür allerdings ein Notar nötig. Der Vorteil: Sollten die Dokumente verloren gehen, kann der Notar eine Zweitschrift aushändigen, und man hat Rechtssicherheit, dass sie zum Einsatz kommen. Wenn man 18 ist, geht es auch ohne Notar. "Gute Vordrucke für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es im Internet", verrät Susanne Fitting-Perlak. "Ein Testament muss allerdings handschriftlich verfasst, unterschrieben und mit Datum versehen sein und braucht eine Überschrift wie ‚Mein letzter Wille' oder dergleichen."