Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Corona-Demo-Zug durch Landshut bleibt verboten

Der Demozug durch die Landshuter Innenstadt darf nicht stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt bestätigt. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa

Demonstrationszug durch die Innenstadt bleibt untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil die Entscheidung der Stadt bestätigt.

Der im Vorfeld der am Samstag in Landshut geplanten Demonstration unter dem Titel „Fest für die Freiheit und Selbstbestimmung – Wir für das Grundgesetz“ angemeldete Demo-Zug „Ruf der Trommeln – Für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung“ darf nicht durchgeführt werden. Das teilte die Stadtverwaltung am Samstagvormittag mit. Die Stadtverwaltung hatte die Veranstaltung am Freitag untersagt, weil sich das Infektionsgeschehen in Landshut nach Angaben der Behörden „auf erhöhtem Niveau bewegt“.

So liege der sogenannte 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen nach wie vor nur knapp unter der Frühwarnschwelle von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner. Gegen den Bescheid hatten die Initiatoren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Regensburg gestellt. Das Gericht lehnte den Antrag ab und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadt Landshut. Am Samstagvormittag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Der Beschluss ist damit nicht mehr anfechtbar.

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