Urteil war Einzelfallentscheidung

Keine FFP2-Masken vom Jobcenter


Eine FFP2-Maske mit CE-Zertifizierung liegt auf einem Tisch. (Symbolbild)

Eine FFP2-Maske mit CE-Zertifizierung liegt auf einem Tisch. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Nachdem sich die Anfragen häufen, reagiert das Jobcenter im Landkreis Cham mit einer Pressemitteilung auf Gerüchte im Internet und in den sozialen Medien, wonach alle Hartz IV-Empfänger Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken oder alternativ auf monatlich 129 Euro als Gegenleistung haben.

Jobcenter-Geschäftsführer Josef Beer stellt dazu fest: "Das Gerücht basiert auf einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Februar 2021, mit dem einem Kläger im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes ein besonderer Mehrbedarf an FFP2-Masken zuerkannt wurde. Es handelt sich hier jedoch um eine Einzelfallentscheidung eines Sozialgerichts in Baden-Württemberg, das zunächst nur auf den konkret verhandelten Sachverhalt Anwendung findet. Über diesen Einzelfall hinaus entfaltet die Entscheidung nicht automatisch eine allgemeine Gültigkeit.

Nachdem der Bayerische Ministerrat am 12. Januar 2021 beschlossen hatte, dass über 15-jährige Personen beim Einkaufen und bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs FFP2-Masken tragen müssen, erfolgte bereits am 20. Januar 2021 der Versand von jeweils fünf FFP2-Masken an alle leistungsberechtigten Personen. Aufgrund einer mittlerweile erfolgten Änderung der sogenannen Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung haben Bezieher von Hartz IV-Leistungen Anspruch auf einmalig zehn zusätzliche FFP2-Masken. Dazu versenden die Krankenkassen Bestätigungsschreiben, mit denen die Masken kostenlos in Apotheken abgeholt werden können.

Darüber hinaus erhalten im Rahmen des vom Bund geplanten Sozialschutzpakets III alle Leistungsberechtigten zum Ausgleich der mit der Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Weitere Sach- oder Geldleistungen seitens des Jobcenters sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Deshalb bitten wir, von diesbezüglichen Anfragen und Anträgen abzusehen." -