Urteil am Amtsgericht Schweinfurt

AfD-Landtagsabgeordneter Graupner freigesprochen


Der angeklagte AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal.

Der angeklagte AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner kommt zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal.

Von mit Material der dpa

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass Richard Graupner als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt hat. Am Amtsgericht Schweinfurt ging es wenig um die Frage an sich - vielmehr um die Beweisbarkeit. Graupners Anwälte hatten am Ende ausreichend gute Argumente.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner ist am Amtsgericht Schweinfurt vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen in seiner Zeit als Polizeibeamter freigesprochen worden. Das Gericht sah am Mittwoch im Ergebnis der Beweisaufnahme keine ausreichenden Anzeichen dafür, dass der 58 Jahre alte Graupner Informationen über ein Ermittlungsverfahren an einen Bekannten weitergegeben hat, der Gegenstand des Verfahrens war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20.000 Euro gefordert. Graupner, dessen Immunität als Abgeordneter für das Verfahren vom Landtag aufgehoben worden war, hatte sich in der öffentlichen Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seine Anwälte hatten Freispruch gefordert.

Graupner sitzt seit 2018 für die AfD im Landtag. Schon vorher war er kommunalpolitisch in Schweinfurt aktiv, unter anderem für die Republikaner. Die Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2018, vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter.

Graupner leitete damals eine Fahndungsgruppe der Verkehrspolizei in Schweinfurt-Werneck. Ein Bekannter hatte Schwierigkeiten mit der Polizei, gegen ihn wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Er habe "viele Freunde und Bekannte" bei der Polizei. Einer von denen habe ihm Informationen aus dem internen Lagesystem zu seinem Fall gegeben, sagte er der Polizei. Ob das Hauptkommissar Graupner war, ließ er offen. Vor Gericht erschien er nicht im Zeugenstand und berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht - er hätte sich selbst belasten können.

Graupners Anwälte hatten angegeben, ihr Mandant habe sich nur aus dienstlichen Gründen die Informationen aus dem internen Polizeisystem beschafft. Dass er sie auch weitergegeben habe, dafür gebe es keine Beweise.

Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, unter anderem anhand von Chatverläufen auf dem Handy des Mannes die enge Verbindung zwischen ihm und Graupner zu dokumentieren. Unter anderem hatte er dem frischgebackenen Abgeordneten zu dessen Einzug in den Landtag gratuliert und Graupner bei der Gelegenheit mit den Worten "Mein arischer Freund" begrüßt.

All das reichte dem Gericht aber nicht für eine Verurteilung des AfD-Mannes in dem Indizienverfahren. "Im Zweifel für den Angeklagten", sagte der Amtsrichter am Ende. Es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen.