Urlaubsländer im Vergleich

Hier ist die Maske am Steuer Pflicht


Müssen auch Autofahrer eine Maske tragen? Diese Frage handhaben Urlaubsländer in Europa durchaus unterschiedlich. (Symbolbild)

Müssen auch Autofahrer eine Maske tragen? Diese Frage handhaben Urlaubsländer in Europa durchaus unterschiedlich. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Corona wirbelt in diesem Jahr auch Urlaubspläne gehörig durcheinander. Denn unter gewissen Umständen gilt die Maskenpflicht auch bei der Fahrt in den Urlaub. Die Experten der ARAG-Versicherung erläutern, wie die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen die Maskenpflicht umsetzen - und worauf besonders zu achten ist.

In Deutschland selbst ist die rechtliche Lage leider alles andere als eindeutig: Streng genommen darf am Steuer keine Maske am Lenkrad getragen werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet es Fahrern, ihr Gesicht so zu verhüllen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Doch auch hier wirbelt Corona geltendes Recht durcheinander. Denn wenn mehrere Personen in einem Wagen unterwegs sind, lässt sich der Mindestabstand in der Regel nicht einhalten. Dann macht ein Mundschutz auch für den Fahrer durchaus Sinn. Zur Sicherheit sollte hier laut den ARAG-Experten besser auf handelsübliche Mund-Nase-Masken zurückgegriffen werden - diese sind meist kleiner als individuelle Masken und werden in der Regel nicht beanstandet. Brillenträger sollten allerdings aufpassen, dass ihre Gläser durch den Mundschutz nicht beschlagen. Sonst muss die Maske sofort abgenommen werden.

So handhaben andere Länder die Maskenpflicht am Steuer:

Spanien hat die Maskenpflicht erst vor kurzem gelockert. Mitglieder derselben Familie dürfen nun ohne Schutzmasken und ohne Einschränkungen im selben Wagen fahren. Stammen die Personen aus unterschiedlichen Haushalten, muss eine Maske getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. In allen anderen Fällen dürfen pro Fahrzeug immer zwei Personen mit Mund-Nasenbedeckung pro Sitzreihe mitfahren.

Auch in Italien muss im Auto nur dann ein Mundschutz getragen werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten kommen. Dann ist er allerdings Pflicht. Auch die Zahl der Mitfahrer ist begrenzt: Der Beifahrersitz muss freibleiben und pro weiterer Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen mitgenommen werden.

In Frankreich gilt die Maskenpflicht im Fahrzeug nur dann, wenn der Mindestabstand zwischen Fahrer und Mitfahrern nicht gewährleistet werden kann. Diese Regel gilt aber unabhängig von der Anzahl der Haushalte, in denen die Mitfahrer leben - sprich, sie gilt auch für Familien.

In Österreich gibt es dagegen keine Maskenpflicht für private Fahrten mehr - unabhängig davon, ob die Insassen aus unterschiedlichen Haushalten kommen oder nicht.