Unfälle im Homeoffice

Experten erklären, wann die Versicherung greift


Der heimische Schreibtisch als Arbeitsplatz: Im Homeoffice für viele Menschen mittlerweile Alltag. Aber wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?

Der heimische Schreibtisch als Arbeitsplatz: Im Homeoffice für viele Menschen mittlerweile Alltag. Aber wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?

Von Redaktion idowa

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen die Menschen momentan so viel wie möglich zu Hause arbeiten. Arbeitgeber müssten dies ermöglichen, wo immer es geht, lautet die Anweisung der Bundesregierung. Aber zahlt die Versicherung, wenn man auf dem "Arbeitsweg" zum heimischen Schreibtisch ausrutscht oder Kinder sich im Homeschooling verletzen? Die Experten der ARAG geben Auskunft.

Was zahlt die Versicherung im Home-Office?

Die politische Vorgabe zum Infektionsschutz ist eindeutig: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern, wo immer es möglich ist, die Arbeit zu Hause ermöglichen, um Neuinfektionen zu verhindern. Dementsprechend sitzen viele Arbeitnehmer derzeit mit dem Laptop zu Hause am Küchentisch, auf der Couch, im Bett oder vielleicht sogar in einem eigenen Arbeitszimmer. Wichtig ist hier laut Aussage der Versicherungsexperten, dass Homeoffice-Unfälle Unfälle nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, wenn sie in direkter Verbindung mit der Arbeit stehen. Muss jemand also beispielsweise vom Homeoffice aus zu einer externen Besprechung fahren, ist er oder sie versichert. Gleiches gilt sogar für "Arbeitsweg" zum Computer oder Telefon innerhalb der Wohnung - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist.

In einem konkreten Fall, den die ARAG-Experten anführen, stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef telefonierte und dabei einen Laptop samt Unterlagen bei sich trug. Die Richter am Bundessozialgericht werteten den Unfall eindeutig als sogenannten "innerhäuslichen Arbeitsunfall", die gesetzliche Unfallversicherung musste also einspringen.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Führt man sich eine durchschnittliche Homeoffice-Situation vor Augen, wird es hier ein wenig kompliziert: Wer nämlich zum Beispiel im Home-Office auf die Toilette geht und dabei einen Unfall hat, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch hier gab es einen konkreten Fall vort dem Münchner Sozialgericht: Ein Mann war zu Hause auf dem Rückweg vom Klo an seinen Arbeitsplatz gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen. Er scheiterte damit. Gleiches gilt laut einem Urteil des Bundessozialgerichts auch, wenn sich ein Arbeitnehmer während der Arbeit im Homeofffice ein Glas Wasser aus der Küche holt, dabei ausrutscht und sich verletzt. Ein Getränk zu holen, sei reine Privatsache, urteilte das Gericht. In beiden Fällen schützt dementsprechend nur eine private Unfallversicherung.

Was, wenn ich mich beim Sport zu Hause verletze?

Angesichts geschlossener Fitnessstudios und weitgehend stillgelegter Sportvereine bleibten für viele Menschen nur die eigenen vier Wände für sportliche Betätigung. Grundsätzlich gilt hier: In der Regel ist nicht gesetzlich unfallversichert, wer zu Hause Sport treibt, erklären die ARAG-Experten. Wer sich schützen wolle, brauche eine private Unfallversicherung. Wer hingegen Mitglied in einem Sportverein ist, kann Glück haben: Einige Versicherer dehnen den Versicherungsschutz während der Corona-bedingten Schließungen von Hallen und Sportplätzen auch auf den häuslichen Bereich aus, wenn der Sportverein oder Verband dort versichert ist. So können beispielsweise auch Sportkurse per Video-Stream, die ein Verein als Alternative zum Sport vor Ort anbietet, oder individuelles Einzeltraining abgesichert sein.

Zahlt die Versicherung, wenn sich Kinder im Homeschooling verletzen?

Weil Kitas und Schulen geschlossen sind, spielt sich auch das Leben der meisten Kinder überwiegend zu Hause ab - und natürlich toben, spielen und streiten die Kleinen hier genau wie sonst auch. Die gute Nachricht für alle Eltern ist: Wenn sich ein Kind dabei verletzt, greift sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung - je nachdem, wie das Kind über seine Eltern mitversichert ist. Kommt es im Homeschooling zu einem Unfall - etwa beim gemeinsamen Online-Sportunterricht - sind die Schüler ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch hier gilt allerdings: Der Weg zur Toilette oder in die Küche ist nicht inbegriffen. Nur eine private Unfallversicherung zahlt wirklich bei allen Unfällen zu Hause.