Tschechien und Österreich

Regelung zum kleinen Grenzverkehr verunsichert Bürger


Ein Schild mit der Aufschrift "Bundesrepublik Deutschland" steht an der deutsch-tschechischen Grenze.

Ein Schild mit der Aufschrift "Bundesrepublik Deutschland" steht an der deutsch-tschechischen Grenze.

Von dpa/lby

Die Regelung zum kleinen Grenzverkehr zwischen Bayern und den Nachbarländern Tschechien und Österreich beschert der Polizei im Freistaat zahlreiche Anfragen von verunsicherten Bürgern.

Wie ein Sprecher der Bundespolizei in München am Freitag sagte, gebe es einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Die Menschen fragten an, ob sie zum Tanken oder zum Zigarettenkaufen über die Grenze fahren und zurückkehren dürfen und was sie dabei beachten müssten. Ähnliche Erfahrungen machen die Beamten vor Ort. Eine Sprecherin der Polizei in Waldmünchen sagte, es gebe regen Verkehr in beide Richtungen. Jedoch sei Verunsicherung spürbar. Streifenpolizisten würden angesprochen, weil sich die Menschen rückversichern wollten, ob sie alles richtig machten. Zudem gebe es zahlreiche Anfragen via Mail oder Telefon bei der Dienststelle.

Zwischen Bayern und Österreich ist seit Donnerstag der kleine Grenzverkehr möglich. Bürger dürfen nach einem bis zu 24 Stunden andauernden Aufenthalt im Nachbarland zurückkehren, ohne bei der Wiedereinreise nach Bayern eine digitale Reiseanmeldung und einen Testnachweis zu benötigen oder anschließend in Quarantäne zu müssen.

Tschechien bis zu 12 Stunden, Österreich nur mit Anmeldung

Die Einreise nach Österreich ist nach deren Regelung aber nur Genesenen, Getesteten oder Geimpften erlaubt. Zudem sind eine Online-Einreiseanmeldung erforderlich. Auch muss den Angaben nach ein Einreisender glaubhaft machen, dass er sich in den zehn Tagen zuvor nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Am 19. Mai endet in Österreich der Lockdown für Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport. Die sogenannte 3-G-Regel gilt dann für Besucher aus ganz Deutschland.

Fahrten nach Tschechien sind ohne Einreisebeschränkungen zulässig, sofern die Aufenthalte dort nicht länger als zwölf Stunden dauern. Erst danach greifen die tschechischen Quarantäne- und Testregeln.