Rauswurf aus der SPD

Parteiausschluss: Thilo Sarrazin will in Berufung gehen


Hat gegen das Urteil des obersten SPD-Parteigerichts Berufung angekündigt: Thilo Sarrazin.

Hat gegen das Urteil des obersten SPD-Parteigerichts Berufung angekündigt: Thilo Sarrazin.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Nach seinem Rauswurf aus der SPD will der Autor und Ex-Politiker Thilo Sarrazin die Entscheidung vor dem Berliner Landgericht anfechten.

Das kündigte der 75-Jährige am Freitag in Berlin an, nachdem das oberste parteiinterne Schiedsgericht seinen Ausschluss bestätigt hatte. "Aus meiner Sicht stand die Entscheidung vor der mündlichen Verhandlung bereits fest", sagte er. "Dies war kein offenes, ehrliches und faires Verfahren".

Kein Zitat aus seinem Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht", das den Ausschlag für den Parteiausschluss gegeben hat, sei als falsch oder rassistisch qualifiziert worden, sagte Sarrazin. Er werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann Berufung vor dem Landgericht Berlin einlegen. "Wenn Sie von jemandem beschimpft werden und moralisch abqualifiziert werden als Rassist und Rechtspopulist, dann haben Sie keine Wahl, als Ihren Ruf zu verteidigen. Das werde ich tun."

Bereits der dritte Anlauf zum Parteiausschluss

Beim dritten Anlauf war es für die SPD-Spitze nach Plan gelaufen: Thilo Sarrazin fliegt aus der SPD. Wie schon die beiden Vor-Instanzen hält auch das oberste Parteigericht einen Ausschluss des umstrittenen Autors gerechtfertigt.

Das oberste Parteischiedsgericht erklärte den Parteiausschluss des 75-Jährigen am Freitag in Berlin für zulässig. "Der Parteiausschluss ist damit wirksam", hieß es in der Mitteilung.

Es war nach 2009/10 und 2011 bereits der dritte Anlauf, den früheren Berliner Finanzsenator und Bundesbanker aus der Partei zu werfen. Auslöser des jüngsten Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht". Die SPD-Spitze wirft Sarrazin vor, mit rassistischen und islamfeindlichen Thesen das Ansehen der Partei zu beschädigen.

Im Januar hatte bereits die Berliner Landesschiedskommission in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass der Parteiausschluss rechtens sei. So hatte es zuvor auch die Kommission auf Kreisebene gesehen. Sarrazin war nach beiden Entscheidungen in Berufung gegangen - nun hat die höchste parteiinterne Instanz entschieden.

Nächste Instanz wäre ein ordentliches Gericht

Sarrazin könnte nun vor ein ordentliches Gericht ziehen, müsste dort nach Darstellung der SPD aber beweisen, dass es am Schiedsgericht Verfahrensfehler gegeben habe. Sarrazin hatte angekündigt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die Bundesschiedskommission der SPD ist ein Gremium, das unabhängig über parteiinterne Streitigkeiten entscheidet. Den Vorsitz der Verhandlung in der Berliner SPD-Parteizentrale hatte Thorsten Jobs, ein Richter am Oberverwaltungsgericht in Potsdam. Stellvertreter waren die Ministerialrätin Heike Werner und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Roland Rixecker. Für einen Parteiausschluss sind die rechtlichen Hürden hoch, damit das Instrument nicht missbraucht werden kann, um Kritik zu unterdrücken.