Präsenz- oder Wechselunterricht?

Unterricht nach Pfingsten: Das gilt an Ostbayerns Schulen


In den meisten bayerischen Schulen wird nach Pfingsten wieder Präsenzunterricht möglich sein.

In den meisten bayerischen Schulen wird nach Pfingsten wieder Präsenzunterricht möglich sein.

Von Redaktion idowa

Die meisten Schüler in Bayern können sich nach den Pfingstferien auf (fast) normalen Unterricht freuen. In nahezu allen Landkreisen in Ostbayern wird wegen der niedrigen Inzidenzwerte wieder Präsenzunterricht ohne Abstand möglich sein. Die Masken- und Testpflicht bleibt aber bestehen. Die aktuellen Regeln im Überblick.

Entscheidend für die Regeln an Bayerns Schulen ist weiterhin die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort. Liegt diese an fünf Tagen in Folge unter 50 wird gelockert. Überschreitet sie den Grenzwert an mehr als drei Tagen hintereinander, gelten strengere Regeln. Wir listen auf, welche Bestimmungen wann gelten.

Bei einer Inzidenz unter 50

Ab dem 7. Juni, also dem ersten Tag nach den Pfingstferien, ist in bayerischen Landkreisen und Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder Präsenzunterricht ohne Abstände möglich. Vor den Pfingstferien galt dies nur an Grundschulen und einigen Förderschulen, nun wird diese Regelung auf alle Schularten und Klassen ausgeweitet. Schüler müssen sich aber weiterhin zweimal pro Woche testen lassen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Ab der fünften Jahrgangsstufe ist außerdem das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem gesamten Schulgelände vorgeschrieben. Dies muss nicht zwingend eine FFP2-Maske sein, auch sogenannte "OP-Masken" reichen aus. Neu: Im Sportunterricht kann künftig auf die Maske verzichtet werden.

Aktuell (Stand: 4. Juni) erfüllen beinahe alle Landkreise in Ostbayern die nötigen Voraussetzungen, um wieder in den Präsenzunterricht zu wechseln. Nur die Landkreise Deggendorf, Rottal-Inn und Neumarkt in der Oberpfalz sind noch außen vor. Diese liegen erst einen (Rottal-Inn, Neumarkt) beziehungsweise zwei Tage (Deggendorf) unter dem Grenzwert. Nötig sind aber mindestens fünf Tage am Stück. Berücksichtigt man den vorgeschrieben Karenztag, wäre in diesen Landkreisen bei einer weiterhin positiven Entwicklung frühstens ab kommenden Mittwoch beziehungsweise Donnerstag wieder uneingeschränkter Präsenzunterricht möglich.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165

Auch bei einer Inzidenz über 50 ist Präsenzunterricht prinzipiell an allen Schularten möglich - aber nur, wenn vor Ort der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist das nicht möglich, findet Wechselunterricht statt. Die Masken- und Testregelungen gelten auch hier inzidenzunabhängig weiter.

Ab dem 21. Juni wird der Grenzwert für Präsenzunterricht angehoben - dann ist nur noch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechselunterricht geboten. In allen Regionen mit einer Inzidenz unter 100 kann dann wieder Unterricht in Präsenzform stattfinden. Sollten die Infektionszahlen bis dahin nicht spürbar nach oben schnellen, würde ab dann in ganz Bayern wieder beinahe normaler Unterricht stattfinden.

Bei einer Inzidenz über 165

Von einer Inzidenz über 165 sind alle bayerischen Landkreise aktuell weit entfernt. Sollte dieser Fall aber doch eintreten, würde Präsenzunterricht wieder nur für die Jahrgangsstufe 4 und Abschlussklassen gelten. In allen anderen Schulen und Jahrgangsstufen würde erneut Distanzunterricht stattfinden.

Die Lage an Kindertagesstätten

Analog zu den Schulen können auch Kindertagesstätten inzidenzabhängig wieder zum Normalbetrieb zurückkehren. Ab 7. Juni in allen Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, ab dem 21. Juni auch in Regionen mit einer Inzidenz unter 100.

Die Lage an Hochschulen

Auch Hochschulen können ab kommender Woche wieder Vorlesungen und Seminare in Präsenzform anbieten. Dabei muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich deswegen nach der Größe der Räumlichkeiten vor Ort. Genau wie an Schulen müssen sich auch Studenten zweimal wöchentlich testen lassen, um teilnehmen zu dürfen. Ebenso besteht auf dem ganzen Hochschulgelände Maskenpflicht.