Passauer Polizei warnt

Falsche Polizisten rufen an


Im Stadtgebiet Passau kam es am Dienstagvormittag zu mehreren Betrugsversuchen, in denen sich der Täter als Polizist ausgab. (Symbolbild)

Im Stadtgebiet Passau kam es am Dienstagvormittag zu mehreren Betrugsversuchen, in denen sich der Täter als Polizist ausgab. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am Dienstagvormittag sind bei der Polizeiinspektion Passau mehrere Mitteilung über Anrufe durch falsche Polizeibeamte eingegangen.

Die Angerufenen, alle samt Senioren im hohen Alter und wohnhaft im Stadtgebiet Passau, berichteten von einem männlichen Anrufer, der sich als Kriminalpolizist ausgab, und Fragen zu Bargeldbeständen und Vermögen stellte.

Die Polizei warnt aus diesem Anlass nochmals ausdrücklich vor solch betrügerischen Anrufen und gibt folgende Verhaltenshinweise:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer "110" an. Sollten Sie bei der Polizei zurückrufen, drücken Sie dabei nicht die "Rückruftaste", da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Wählen Sie die Nummer selbst.
  • Lassen Sie sich nicht weiterverbinden. Bestehen Sie darauf, selbst bei Ihrer zuständigen Polizeiinspektion nachzufragen und wählen Sie die Ihnen bekannte Nummer, nachdem Sie einmal richtig aufgelegt haben.
  • Informieren Sie sich als Angehöriger über die verschiedenen Betrugsformen, wie etwa Enkeltrick, falsche Polizeibeamte, Gewinnversprechen. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.polizei-beratung.de.
  • Helfen Sie Ihren Angehörigen und Bekannten dabei, gegebenenfalls den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen oder entfernen Sie den Eintrag im Telefonbuch vollständig. Die Täter suchen im Telefonbuch nach Vornamen, die überwiegend der älteren Bevölkerungsgruppe zuzuordnen sind.
  • Bestärken Sie Ihre Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt.