Ohne Maske und Termin

Maskenpflicht fällt auch im Landshuter Rathaus


Die Stadt hatte sich auch nach dem Fall der Maskenpflicht am 3. April auf ihr Hausrecht berufen und weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Rathäusern, Veranstaltungsräumen und sonstigen städtischen Dienststellen verlangt. Zum Ende des Monats laufen diese Regeln nun aus.

Die Stadt hatte sich auch nach dem Fall der Maskenpflicht am 3. April auf ihr Hausrecht berufen und weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Rathäusern, Veranstaltungsräumen und sonstigen städtischen Dienststellen verlangt. Zum Ende des Monats laufen diese Regeln nun aus.

Maske auf, Maske ab? Der Griff in die Jackentasche ist auch nach dem Wegfall der Maskenpflicht vor knapp drei Wochen für viele Menschen zum Automatismus geworden. Während weite Teile von Gastronomie und Handel es ihren Kunden seither selbst überlassen, wer wo eine Maske trägt, machten nur wenige Geschäfte und öffentliche Anlaufstellen in Landshut bislang von ihrem Hausrecht Gebrauch und hielten die Pflicht, eine Maske zu tragen, weiterhin aufrecht. Die Stadtverwaltung war bis zuletzt eine von ihnen. In beiden Rathäusern ebenso wie in städtischen Veranstaltungsräumen wie dem Salzstadel oder auch dem Theaterzelt galt noch die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, während es andernorts schon nicht mehr verlangt wurde.

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