Neue Corona-Beschränkungen

Stadt München führt Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen ein


München führt wegen steigender Corona-Zahlen wieder Beschränkungen im öffentlichen und privaten Leben ein (Symbolbild).

München führt wegen steigender Corona-Zahlen wieder Beschränkungen im öffentlichen und privaten Leben ein (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Das Wetter ist schön, die Menschen treffen sich und feiern - Abstands- und Hygieneregeln sind vergessen. Ideale Bedingungen für das Coronavirus, das sich in München wieder ausbreitet. Deutschlands drittgrößte Stadt will mit einschneidenden Maßnahmen gegensteuern.

Bei weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen verschärft die Stadt München wieder die Maßnahmen. Ab Donnerstag solle dann auf ausgewählten Plätzen und Straßen in der Innenstadt eine generelle Maskenpflicht gelten, sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Montag nach der Sitzung des städtischen Krisenstabes. Außerdem dürften sich im Stadtgebiet dann nur noch fünf Menschen oder Personen aus zwei Haushalten treffen. Ausnahmen sollen für Verwandte in gerader Linie gelten, also zum Beispiel Eltern und Kinder. Auch bei Festen wie Hochzeiten oder Beerdigungen, die im privaten Rahmen gefeiert werden, sind Einschränkungen geplant.

Die drittgrößte Stadt in Deutschland mit ihren etwa 1,5 Millionen Einwohnern gilt bundesweit als Corona-Hotspot und kündigt damit wieder drastischere Maßnahmen an.

Söder sieht Entwicklung mit Sorge

Am Mittwoch will die Stadt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Man stelle sich darauf ein, dass die Infektionszahlen bis dahin nicht wieder unter den kritischen Wert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche sinken, sagte Reiter. Am Montag hatte der so genannte Inzidenzwert bei 55,9 gelegen. Bleiben die Werte wie erwartet unverändert hoch, sollen die Regelungen ab Donnerstag vorerst sieben Tage lang gelten. Danach werde man die Lage neu bewerten.

Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht die Entwicklung in München mit Sorge. "Die Infektionszahlen sind in München schlicht und einfach zu hoch", sagte er. "Wir sehen die Lage jetzt einfach als ernst an. München ist zu groß, um es einfach jetzt zu ignorieren und laufen zu lassen." Reiter äußerte sich ähnlich: "Wir müssen alles tun, um noch einschneidendere Regeln tatsächlich zu verhindern".

Eine Maskenpflicht ist unter anderem am Marienplatz und in der Sendlinger Straße geplant sowie auf dem Viktualienmarkt, wo bei schönem Wetter immer wieder Menschen dicht gedrängt stehen, ohne Rücksicht auf Abstands- und Hygieneregeln. Einschnitte gibt es auch bei Familienfeiern wie Hochzeiten oder Beerdigungen - wer privat ohne Anmeldung einlädt, darf künftig nur mit höchstens 25 Leuten feiern, im Freien mit 50. Wer dazu ins Lokal geht, darf aber weiterhin 100 beziehungsweise bei einer Party im Freien 200 Gäste einladen.

Maskenpflicht im Unterricht verlängert

Als Reaktion auf die Ausbreitung hat München schon die Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen verlängert. Auch das nächtliche Alkoholverbot an beliebten Feierorten wie dem Gärtnerplatz soll am kommenden Wochenende wieder gelten.

Für die seit dem Frühjahr stark vom Coronavirus gebeutelte Region Würzburg gelten bereits seit einigen Tagen strengere Regeln als in manch anderen Gegenden Bayerns. Von 23.00 Uhr an dürfen Wirtshäuser in der Würzburger Innenstadt keinen Alkohol mehr ausschenken. Entlang des Mains ist das Trinken von Bier, Wein und Co. unter freiem Himmel bereits ab 22.00 Uhr verboten. Bisher gebe es keine Entscheidung, an diesen Vorgaben etwas zu ändern, sagte ein Stadtsprecher am Montag.

Wegen der hohen Infektionszahlen müssen sich in Würzburg Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet doppelt testen lassen. Zudem dürfen nur noch maximal fünf Menschen zusammen draußen unterwegs sein, die nicht zu einem Hausstand gehören oder enge Verwandte sind. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt.

Die Maskenpflicht gilt laut Landratsamt auch in den Schulen in Stadt und Landkreis für Kinder ab der 5. Klasse. Verpflichtend sei dies bis zum 2. Oktober auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die allgemeine Vorschrift für Bayern lief nach den ersten beiden Schulwochen aus.