Namensrecht
Ist Müller-Meier-Schneider bald erlaubt?
26. Januar 2022, 6:00 Uhr aktualisiert am 26. Januar 2022, 6:00 Uhr
Das deutsche Namensrecht hat seine Tücken: Wenn Frau Müller heute Herrn Maier heiratet, können entweder beide ihre bisherigen Namen behalten, oder sich als Paar für einen der beiden Namen als "Ehenamen" entscheiden. Wählt das Beispielpaar also den der Frau, heißt sie künftig Müller, er darf seinen bisherigen Namen mit einem Bindestrich voran- oder nachstellen, heißt dann künftig also entweder Müller-Maier oder Maier-Müller. Beide können aber bislang nicht den Doppelnamen führen.
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