Maskenpflicht im Landkreis

Hinweise des Landratsamtes Regen


Maskenpflicht und Abstände einhalten, ist im Landkreis Regen ab sofort Pflicht.

Maskenpflicht und Abstände einhalten, ist im Landkreis Regen ab sofort Pflicht.

Von Redaktion idowa

Maskenpflicht auch an Arbeitsstätten wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist Regen.

"Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann", darauf weist das Landratsamt Regen in einer Pressemitteilung hin.

Insofern gilt ab Montag an Arbeitsplätzen eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht, außer der Abstand kann zuverlässig eingehalten werden. Entsprechend dieser Regelung genügt ein Schutz durch die Plexiglas-Scheibe nicht.

Die Regelung, dass bei Kassen- und Thekenbereichen ein Plexiglas-Schutz genügt und das Personal hier von der Mund-Nasenschutz-Pflicht befreit ist, bleibt bestehen.