Lockdown

So kann aktuell Corona-Hilfe beantragt werden


Wegen des aktuellen Teil-Lockdowns können Unternehmen, die von den Schließungs-Maßnahmen betroffen sind, Corona-Hilfen beantragen. (Symbolbild)

Wegen des aktuellen Teil-Lockdowns können Unternehmen, die von den Schließungs-Maßnahmen betroffen sind, Corona-Hilfen beantragen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Deutschland im Teil-Lockdown. Seit November. Dadurch laufen einige Unternehmen wieder Gefahr, zusätzlich in finanzielle Schieflage zu geraten. Deshalb wurden von der Regierung Corona-Hilfen garantiert. Wie man diese aktuell beantragen kann, das verrät dieser Artikel.

Unternehmen, die Anfang November aufgrund des Teil-Lockdowns schließen mussten und Anspruch auf eine Umsatzentschädigung haben, können ab sofort online Anträge auf Novemberhilfe stellen. Die Gelder sollen schnell und unbürokratisch fließen. Berechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die gemäß der Länderverordnungen vom 2. November schließen mussten, wie z. B. Hotels, Restaurants oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Sie erhalten einen Zuschuss von 75 Prozent des jeweils durchschnittlichen Umsatzes im November 2019.

Nach Auskunft der ARAG Experten erhalten auch Unternehmen die Novemberhilfe, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit einem geschlossenen Betrieb erwirtschaftet hätten. Zunächst erhalten Antragsteller einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, maximal aber 10.000 Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Anträge bis zum 31. Januar 2021 und nur über so genannte prüfende Dritte gestellt werden können, wie etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.