Landshut

Liebe und Hiebe: Bewährungsstrafe für rabiaten Ehemann


Brutale Handschrift: In Landshut hat ein Mann seine Frau übel zugerichtet. (Foto: dpa/Symbolbild)

Brutale Handschrift: In Landshut hat ein Mann seine Frau übel zugerichtet. (Foto: dpa/Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte - eine arg strapazierte Binsenweisheit, aber im Fall des Ehepaars S. mit Sicherheit zutreffend. Zu diesem Ergebnis kam nach zwei Verhandlungstagen auch das Amtsgericht, vor dem sich Fahad S. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verantworten musste. Ursprünglich war gar eine Vergewaltigung seiner Frau im Raum gestanden.


Die Beweisaufnahme hatte eine schwierige familiäre Situation zu Tage gebracht. Es ist nicht auszuschließen, dass die Frau in einigen Punkten der Anklage gelogen hat. Schließlich beschränkte sich selbst die Staatsanwaltschaft auf eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen - Fahad S. hatte diese der Polizei gegenüber eingeräumt - und beantragte dafür eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der Richter folgte dem Antrag und machte S. zudem zur Auflage, 1000 Euro an das Caritas Frauenhaus zu zahlen. Die Verteidigerin hatte einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

Blutspritzer an den Wänden

Laut Anklage endete mit einem Polizeieinsatz am Morgen des 17. April 2014 eine Serie von regelmäßigen Misshandlungen von Sabia S. Wie ein am Einsatz beteiligter Beamter vor Gericht sagte, habe die Frau angegeben, von ihrem Mann geschlagen und gewürgt worden zu sein. Der Zeuge berichtete von Blutspritzern an den Wänden in Flur und Küche der Wohnung in der Landshuter Innenstadt. S., der verzweifelt gewirkt habe, habe Angaben zunächst verweigert. Später habe er dann eingeräumt, dass er seiner Frau einen Schlag verpasst und sie am Vortag gewürgt habe. "Er hat gesagt, dass es ihm egal ist, wenn er ins Gefängnis muss."

Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau wurden unterschiedlich alte Hämatome festgestellt sowie Narben von Schnittwunden, deren Beschaffenheit laut Gutachten aber auch die Schlussfolgerung zulassen würden, die Frau habe sie sich selbst zugefügt.

Bereits im März hatte die Frau bei einer Freundin ihres Mannes, der seit Jahrzehnten in Landshut lebt, Zuflucht gesucht. Sie habe geweint und gezittert. Ein Auge sei geschwollen gewesen, berichtete die Zeugin. An der Hand habe sie Schnittverletzungen gehabt. Sie habe die Frau ihres Bekannten dann ins Krankenhaus gefahren. "Die hatte ja sonst niemanden hier." Was die Schnittverletzungen betreffe, so die Zeugin, so habe sie aber den Verdacht gehabt, dass diese nicht durch Selbstverletzung entstanden seien.

"Er ist wieder gut zu ihr"

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, hatte Fahad S. seine zweite Ehefrau aus Ägypten nach Landshut geholt. Sabia S. hatte bereits einen zwölfjährigen Sohn, den sie dort lassen musste. Auch nach zwei Verhandlungstagen war nicht geklärt, warum man das Kind bisher nicht nach Deutschland holen konnte - alle Zeugen waren sich aber darin einig, dass die Frau sehr unter der Trennung ihres Kindes gelitten hat.

Der Angeklagte sagte selbst vor Gericht, dass es deswegen immer zu Streitereien gekommen sei. Seine Frau habe ihn dabei häufig "mit ihrer Art" überfordert. Zeugen berichteten von einem "seltsamen Verhalten" der Frau, konnten es aber nicht genauer definieren. Die Ansicht des Sohnes aus erster Ehe, die neue Frau seines Vaters sei doch nur auf dessen Wohnung und Geld scharf, brachte das Gericht auch nicht weiter. Vielleicht leide sie an einer psychischen Krankheit mutmaßte eine Zeugin; "gelogen hat sie auf alle Fälle häufiger". Vorwürfe, wie ihr Mann habe sie im Keller mit einem Brett geschlagen, hatte Sabia S. beim Ermittlungsrichter wieder zurückgezogen.

Stand der Dinge sei derzeit, so eine Dolmetscherin, die Sabia S. - die des Deutschen nicht mächtig ist - nach dem Polizeieinsatz im April kennengelernt und ihr seither immer wieder mal im Alltag geholfen hat, dass das Ehepaar wieder zusammenleben wolle. "Er ist wieder gut zu ihr." Sabia S. schob derweil vor dem Gerichtssaal den Kinderwagen mit dem gemeinsamen, neu geborenen Sohn auf und ab.