Landshut

14 Minuten Folter auf Skype - Mann (29) angeklagt


Von Redaktion idowa

Die Horror-Nacht vom 1. Oktober 2014 in Angeles City auf den Philippinen könnte nun ein Fall für das Landgericht Landshut werden. Auf der Anklagebank dürfte dann ein 29-jähriger Mann aus Altdorf Platz nehmen. Er muss sich wegen versuchten Mordes an seiner damaligen Lebensgefährtin verantworten und befindet sich bereits seit Mai 2018 in Untersuchungshaft.

Kaum zu glauben, aber der Stein des Anstoßes für das brutale Handeln des 29-Jährigen waren laut Staatsanwaltschaft offenbar läppische 25 Euro. Diesen Betrag schuldete der Altdorfer damals bereits seit längerer Zeit einem anderen Mann. Der 29-Jährige lebte im Jahr 2014 gemeinsam mit seiner 50-jährigen Lebensgefährtin in Angeles City auf den Philippinen. In der Nacht des 1. Oktober kam es laut Anklage auf offener Straße zum Streit zwischen dem betrunkenen 29-Jährigen und dem Mann, dem er das Geld schuldete. Mit dabei war auch die 50-jährige Lebensgefährtin. Auf diese lautstarke Auseinandersetzung wurde auch die örtliche Polizei aufmerksam, die die beiden Streithähne voneinander trennte und anschließend den 29-Jährigen und seine Lebensgefährtin nach Hause brachte.

Dort angekommen, eskalierte die Situation laut Anklage. Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Altdorfer zur Last, dass er sich an seiner damaligen Lebensgefährtin rächen wollte. Der Grund: er vermutete, dass sie die Polizei verständigt hatte. Er soll die Frau daher gefesselt haben, ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihren Kopf gegen eine Mauer geschlagen haben. Danach blieb die 50-Jährige regungslos am Boden liegen.

Martyrium live via Skype nach Deutschland übertragen

Was dem 29-Jährigen im weiteren Verlauf vorgeworfen wird, sorgte nicht nur im Raum Landshut für Fassungslosigkeit. Laut Staatsanwaltschaft soll er er via Skype einen Bekannten in Deutschland angerufen und das Martyrium der Frau live übertragen haben. Der Bekannte musste mitansehen, wie der 29-Jährige mehrfach mit seinem Fuß auf die regungslos am Boden liegende Frau eintrat und sie würgte, indem er mit seinem Fuß auf ihren Hals stieg. Das Horror-Szenario dauerte etwa 14 Minuten lang. Er ließ erst von ihr ab, als er dachte, die Frau sei tot. Als er nach der Tat aus der gemeinsamen Wohnung flüchtete, soll er Bargeld und Wertgegenstände seiner Lebensgefährtin im Wert von etwa 3.000 Euro gestohlen haben.

Während der Skype-Übertragung betonte der 29-Jährige gegenüber seines Bekannten mehrfach, dass er die Frau jetzt umbringen müsse, damit sie nicht erzählen könne, dass er sie geschlagen habe. Der Bekannte in Deutschland alarmierte wenig später das Polizeipräsidium München, weil er ebenfalls annahm, die Frau sei tot.

Die Frau überlebte jedoch die Misshandlungen. Sie erlitt neben Blutergüssen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes eine Platzwunde am Auge sowie eine blutende Verletzung der Ohren.

Als der Altdorfer 2015 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er von der Polizei vernommen, machte jedoch keinerlei Angaben. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte daraufhin Anfang des Jahres 2016 ein Rechtshilfeersuchen an die philippinischen Behörden. Im März 2018 wurde diese Rechtshilfe vom philippinischen Justizministerium schließlich genehmigt. In der Folgezeit konnte ein Verbindungsbeamter des Bundeskriminalamts an der Vernehmung der geschädigten Lebensgefährtin teilnehmen. Dabei bestätigte die Lebensgefährtin die massiven Angriffe.

Anhand dieser vorliegenden Ermittlungsergebnisse erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landshut im Mai 2018 Haftbefehl gegen den 29-jährigen Altdorfer. Er macht weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Lesen Sie hierzu: Mordversuch auf den Philippinen - Altdorfer in U-Haft

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen versuchten Mordes gegen den 29-jährigen Mann erhoben. Bei Mord sähe das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei einem versuchten Mord hingegen mindestens drei Jahre, höchstens aber 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Ob das Hauptverfahren eröffnet wird und wann die Verhandlung angesetzt wird, darüber entscheidet nun das Landgericht Landshut.