Landgericht Landshut

Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin mit Hammer


Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts.

Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts.

Von Andrea Königl

Das Urteil kam wenig überraschend. Schuldig des Mordes aus Heimtücke, hieß es am Mittwoch vor dem Landshuter Landgericht.

Der Prozess gegen einen 50-jährigen aus Gangkofen (Kreis Rottal-Inn) der vergangenen Sommer das Leben seiner schlafenden Ex-Freundin mit ein paar Hammerschlägen ausgelöscht hat, endete mit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Verteidiger Thomas Fauth hatte mit seinem Antrag, seinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von "nicht mehr als elf Jahren" wegen Totschlags zu verurteilen, für Wirbel unter den Zuschauern gesorgt. Der 50-Jährige selbst hatte sich in seinem letzten Wort nicht mehr zu seiner Tat geäußert. Stattdessen entschuldigte er sich bei der Familie der Getöteten.