Messerangriff in Norddeutschland

Todesopfer der Zugattacke sind 16 und 19 Jahre alt


Bei der Messerattacke im Regionalzug wurden zwei Menschen getötet und mehrere verletzt. Bestatter tragen einen Leichnam aus dem Zug.

Bei der Messerattacke im Regionalzug wurden zwei Menschen getötet und mehrere verletzt. Bestatter tragen einen Leichnam aus dem Zug.

Von dpa

Bei den beiden Todesopfern des Angriffs in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg handelt es sich um eine 16 Jahre alte Jugendliche und einen 19 Jahre alten Mann.

Das sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am Donnerstag vor Beginn einer Landtagssitzung. Das Parlament begann seine Sitzung mit einer Gedenkminute für die Opfer des Angriffs, bei dem auch sieben Menschen verletzt wurden. "Die Eltern sind jetzt informiert", sagte die CDU-Politikerin. Die Verletzten seien versorgt.

Auf die Frage nach einem Tatmotiv sagte die Ministerin: "Wir sind mit Hochdruck dabei, sämtliche Fakten zusammenzutragen". Weitere Informationen soll es bei einer Pressekonferenz geben, die für 14.00 Uhr anberaumt ist. Beide Opfer erlitten nach Angaben einer Polizeisprecherin schwerste Stichverletzungen, die zum Tod geführt haben. Die Stichwaffe des Täters habe die Kriminalpolizei sicherstellen können. Details dazu nannte sie zunächst nicht.

Was zum Täter bekannt ist

Am Mittwochnachmittag stach ein Mann während der Fahrt auf mehrere Fahrgäste ein. Zwei Menschen starben, sieben wurden nach ersten Erkenntnissen verletzt. Auch der mutmaßliche Täter, den Zeugen überwältigten, wurde verletzt. Zum Zeitpunkt der tödlichen Messerattacke saßen rund 120 Menschen in der Regionalbahn zwischen Kiel und Hamburg.

Bei dem Täter handelt es sich den Angaben zufolge um einen 33 Jahre alten staatenlosen Palästinenser. Er saß vor der Tat im Regionalzug wegen einer anderen Messertat in Hamburg ein Jahr in Untersuchungshaft. Er sei am 18. August 2022 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einem Jahr und einer Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden, teilte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Donnerstag mit. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte der heute 33-Jährige am 18. Januar 2022 einen Mann vor einer Hamburger Obdachlosenunterkunft mit einem Messer angegriffen und verletzt. Beide hätten in einer Schlange zur Essensausgabe gestanden und seien in Streit geraten.

Gegen das Urteil legte der 33-Jährige Berufung ein. Das Landgericht habe zunächst Nachermittlungen veranlasst, außerdem habe es terminliche Schwierigkeiten mit einem Sachverständigen gegeben. Deswegen habe ein Termin für einen neuen Prozess nicht angesetzt werden können. Weil die Dauer der Untersuchungshaft die Strafe des Amtsgerichts zu überschreiten drohte, habe das Landgericht den Haftbefehl am 19. Januar aufgehoben. Da nur der Verurteilte Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte das Landgericht keine längere Haftstrafe aussprechen dürfen, erklärte Wantzen. Bereits Ende 2021, also wenige Wochen vor der Tat vor der Obdachlosenunterkunft, sei der 33-Jährige in Hamburg erstmals polizeilich in Erscheinung getreten, sagte der Sprecher der Innenbehörde, Daniel Schaefer. Es sei dabei um Körperverletzung gegangen.

Eine einsame Kerze Für die Opfer steht in einem Wartehäuschen auf dem Bahnsteig des Bahnhof von Brokstedt.

Eine einsame Kerze Für die Opfer steht in einem Wartehäuschen auf dem Bahnsteig des Bahnhof von Brokstedt.