Kommunen

Bayerns Kabinett kippt Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte


Bevor die Altersgrenze final vom Landtag gestrichen wird, gibt es noch eine Verbändeanhörung.

Bevor die Altersgrenze final vom Landtag gestrichen wird, gibt es noch eine Verbändeanhörung.

Von dpa

Das bayerische Kabinett hat die Altersgrenze für Kommunalpolitiker aufgehoben. "Alle reden von einer flexiblen Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Dann sollte das auch für Landräte und Oberbürgermeister gelten dürfen. Die Altersgrenze ist aus der Zeit gefallen", schrieb Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Zuvor hatte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) auf Nachfrage erklärt, dass das Kabinett die Novelle des Kommunalwahlrechts "im ersten Durchgang" beschlossen habe. Das Gesetz gehe nun zunächst in die Verbändeanhörung, bevor es dann final vom Landtag beschlossen werden müsse. Bisher sieht das Kommunalwahlrecht eine Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte vor - bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein.

Bereits bei der Klausur der CSU im Januar in Kloster Banz hatte Söder erklärt, die Altersgrenze abschaffen zu wollen. Er verwies damals darauf, dass sich die Rahmenbedingungen geändert hätten und dass die Menschen in Deutschland immer länger arbeiten sollten. Daher sei es nur folgerichtig, wenn auch in der Kommunalpolitik das Alter kein Ausschlusskriterium mehr sei. Zudem erinnerte Söder daran, dass etwa in den USA US-Präsident Joe Biden bereits 80 Jahre alt sei.

Bei Kommunalpolitikern war die Ankündigung Söders zum Ende der Altersgrenze auf sehr unterschiedliches Echo gestoßen. Die Grünen in München übten etwa massive Kritik, weil sie dadurch einen wahltaktischen Nachteil für ihre aussichtsreichste Bewerberin um das Amt des Oberbürgermeisters, Katrin Habenschaden, fürchteten. Dagegen gab es von SPD und CSU auch positives Feedback - die Befürworter verweisen unter anderem auch darauf, dass es in anderen Bundesländern schon länger keine Altersgrenzen mehr für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte gebe.