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Auto in Corona-Zeiten: Das müssen Sie wissen


Wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen haben Autobesitzer momentan viele Fragen. Eine davon: Darf ich noch zur Waschanlage fahren? (Symbolbild)

Wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen haben Autobesitzer momentan viele Fragen. Eine davon: Darf ich noch zur Waschanlage fahren? (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie können oder wollen viele Menschen aus beruflichen oder anderen Gründen nicht auf das Auto verzichten. Doch damit sind für Autobesitzer viele Fragen verbunden: Kann ich in die Autowerkstatt? Darf ich meine Reifen wechseln? Was ist trotz Ausgangsbeschränkungen noch erlaubt? idowa hat hier die Antworten zusammengefasst.

Das bayerische Innenministerium (StMI) bietet auf seiner Webseite Antworten auf die gängigsten Fragen zur Coronavirus-Krise. Die wichtigsten zum Thema Auto und Mobilität haben wir hier für Sie zusammengefasst und mit weiteren Hinweisen des ADAC Südbayern ergänzt.

1. Darf ich mit meinem Auto noch in die Waschanlage fahren?

Beim Innenministerium heißt es hierzu: "Autowaschanlagen dürfen weiterhin geöffnet haben. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist die Nutzung der Autowaschanlage erlaubt." Im privaten Bereich sei dies aber kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Stefan Dorner, Pressesprecher des ADAC Südbayern, sagt hierzu: "Wer sein Auto für den privaten Nutzen waschen möchte, darf das aktuell nicht." Die Waschanlagen dürften momentan nur bei "beruflicher Notwendigkeit" von gewerblichen Kunden genutzt werden - also beispielsweise von Taxiunternehmen, Lieferdiensten oder Autovermietern. "Wenn Sie kein gewerblicher Kunde sind, gilt das Verbot auch für einen Stopp auf dem Weg von oder zur Arbeit", fügt er an.

2. Darf ich mein Auto zu Hause draußen selber waschen?

Solange Sie Ihr Auto auf dem eigenen Grundstück waschen und nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnen, ist das laut Dorner kein Problem. Allerdings sind trotzdem einige Dinge zu beachten, wie er sagt: "Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert." Das Auto dürfe zudem nur mit klarem Wasser und Bürsten oder Schwämmen geputzt werden, Dampfstrahler und chemische Reinigungsmittel seien verboten - ebenso wie Motorwäsche.

3. Kann ich in eine Autowerkstatt fahren, wenn mein Wagen kaputt ist? Wie sieht es mit Reifen wechseln aus?

Der Besuch einer Autowerkstatt für Reparaturen ist laut Ministeriums-Homepage durchaus ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen - denn hier geht es um die Verkehrssicherheit. Arbeiten, die nicht unbedingt notwendig sind, sollten Sie jedoch verschieben und von "Schönheitsreparaturen" absehen. Ein Wechsel von Winter- auf Sommerreifen in der Werkstatt ist erlaubt, ebenso wie ein Wechsel aus "sicherheitsrelevanten Gründen" - zum Beispiel, wenn die Reifen abgefahren sind. Auch in der Werkstatt sollten Sie aber versuchen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Werkstätten werden zudem aufgefordert, Termine so legen, dass nicht zu viele Kunden gleichzeitig warten müssen.

4. Darf ich selber zu Hause mein Auto reparieren und die Reifen wechseln?

"Wer es kann, darf seine Reifen natürlich zu Hause auf dem eigenen Grundstück wechseln", sagt der ADAC-Sprecher. "Reparaturen sollten aber generell nur von Fachleuten durchgeführt werden."

5. Mein Auto hat bald keinen TÜV mehr. Darf ich zur TÜV-Kontrolle fahren?

Ja. Die TÜV-Untersuchung dient laut StMI der Sicherheit im Straßenverkehr und ist daher ebenfalls ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung. Weiter heißt es: "Wenn aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschritten werden sollte, wird die Bayerische Polizei dies im Regelfall nicht ahnden." Dies gelte sowohl für Nutzfahrzeuge als auch für private Fahrzeuge. Wegen möglicher versicherungsrechtlicher Folgen sollten Sie hier aber auch mit Ihrer Versicherung sprechen.

6. Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft. Darf ich mich zur Übergabe mit dem Verkäufer treffen?

Die Übergabe von verkauften oder geleasten Fahrzeugen ist laut StMI-Angaben zulässig. Jedoch sollten Sie auch hier auf den Mindestabstand achten und nach Möglichkeit nicht gleichzeitig mit dem Verkäufer im Auto sitzen. Dorner sieht das ähnlich. "Wenn sich die Übergabe nicht mehr bis zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen hinausschieben lässt, ist der Autokauf bei privaten Anbietern trotz Coronavirus grundsätzlich möglich", sagt der ADAC-Sprecher. "Zumindest, solange sich Interessent und Verkäufer nur zu zweit treffen - und natürlich unter der Berücksichtigung aller hygienischen Voraussetzungen samt Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern."

7. Meine Zulassungsstelle ist wegen des Coronavirus für Publikumsverkehr geschlossen - wie kann ich ein Auto zulassen oder abmelden?

Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in einer Pressemitteilung erklärt, ist eine Online-Zulassung über das System "i-Kfz" in vielen Fällen bereits möglich - vor der Krise allerdings nur, wenn Ihr Personalausweis elektronisch via "eID"-Funktion authentifiziert wurde. Durch eine Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Verkehrsministeriums steht es ab sofort aber allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie auf diese Authentifizierung verzichten. Stattdessen können Sie im Bürgerservice-Portal der AKDB nun eine "BayernID" mit Benutzername und Kennwort anfordern, durch die eine Online-Zulassung möglich ist. Laut Angaben der AKDB will ein Großteil der bayerischen Zulassungsstellen von der vereinfachten Online-Authentifizierung Gebrauch machen.

"Für viele von uns ist Mobilität trotz Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice auch in diesen Tagen essentiell", erklärt Staatsministerin Kerstin Schreyer hierzu. "Mit dieser Maßnahme wollen wir bayerischen Fahrzeughaltern die ohnehin schwierige Corona-Situation erleichtern."

Eine Liste der Zulassungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion bereits möglich ist, finden Sie hier: www.akdb.de/wirmachenikfzeinfach.

8. Alleine oder mit der Familie Spazieren gehen ist ja auch trotz Ausgangsbeschränkungen erlaubt. Kann ich also auch alleine eine Spritztour mit dem Auto oder dem Motorrad machen?

Es stimmt, Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt. Laut der Webseite des Ministeriums bedeutet das aber nicht, dass es auch in Ordnung ist, mit dem Auto oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. "Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück!", heißt es weiter. Die Lage sei ernst, es gehe um das Leben einer Vielzahl von Menschen.

Viele weitere Antworten zu gängigen Fragen rund um das Coronavirus finden Sie hier: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.