Inzidenzwert steigt

Stadt Landshut muss Corona-„Notbremse“ ziehen


Weite Teile des Einzelhandels in Landshut werden ab Montag ihre Geschäfte wahrscheinlich erneut schließen müssen.

Weite Teile des Einzelhandels in Landshut werden ab Montag ihre Geschäfte wahrscheinlich erneut schließen müssen.

Von Redaktion idowa

Mit Wirkung zum Montag treten in Landshut wieder die Lockdown-Regeln in Kraft: Einzelhandel schließt, nächtliche Ausgangssperre kommt, Kontaktbeschränkung werden verschärft.

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut bleibt am Samstag erwartungsgemäß den dritten Tag in Folge deutlich jenseits des "Hotspot"-Grenzwerts von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts stieg der Wert im Vergleich zum Vortag nochmals leicht an und liegt nun bei exakt 111,7.

Die Stadt Landshut muss das noch am Samstag in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungsbehörde amtlich bekannt machen. Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden daraufhin die Rechtsfolgen der von Bund und Ländern vereinbarten Corona-"Notbremse" "ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen" wirksam, in der Stadt Landshut also am Montag, 15. März 2021, wie die Stadt am Samstag informiert.

Damit verbunden ist eine Rückkehr zu jenen strengen Corona-Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben. Das heißt: Die bisherigen Öffnungsschritte werden wieder rückgängig gemacht.

Die neuen Regeln im Überblick

Weite Teile des Einzelhandels dürfen damit ab Montag nur noch für die Abholung zuvor bestellter Ware öffnen ("Click&Collect"); am Samstag ist letztmals "Terminshopping" möglich. Ausgenommen von der Maßnahmenverschärfung sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen inzwischen nicht mehr nur der Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und ähnliche Einrichtungen, sondern neben den Bau- und Gartenmärkten unter anderem auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte. Diese dürfen unter den bekannten Hygieneregeln auch nächste Woche regulär öffnen.

Gleiches gilt für einige, in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgeführte körpernahe Dienstleistungsbetriebe - allem voran für Friseure.

Deutlich strenger werden dagegen ab Montag wieder die Kontaktbeschränkungen. Private Treffen sind dann im Stadtgebiet nur noch zwischen den Angehörigen eines Hausstands und einer einzigen weiteren Person gestattet. Kultureinrichtungen wie Museen müssen schließen; auch Außensport in Gruppen - also insbesondere auch Mannschaftssport - ist nicht mehr gestattet, sondern nur noch kontaktfreier Sport.

Ergänzt werden müssen die Maßnahmen schließlich noch um die Wiedereinführung einer nächtlichen Ausgangssperre: Diese gilt ab der Nacht von Montag auf Dienstag jeweils zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.