Impfdebatte

Söder: Pflege-Impfpflicht muss umsetzbar sein


Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona.

Eine Mitarbeiterin eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona.

Von dpa

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in der "Rheinischen Post" die Bereitschaft zur Umsetzung signalisiert. "Klar. Wir wollen das und wir halten uns auch an Bundesrecht", sagte er der Zeitung (Samstag). "Aber es muss vernünftig und praktikabel umsetzbar sein. Sonst kommt es schnell zu einem Pflegeproblem und das Vertrauen in den Staat erodiert."

Söder hatte am Montag angekündigt, den Vollzug der ab Mitte März greifenden - und auch mit Unionsstimmen beschlossenen - Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern. Nach starker Kritik hatte bereits Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag zurückhaltendere Töne angeschlagen: Die Staatsregierung werde sich "im Rahmen von Recht und Gesetz bewegen" und stelle die Impfpflicht als solche nicht in Frage.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rief die Bundesländer am Freitagabend bei der Umsetzung der Teil-Impfpflicht zu Geschlossenheit auf. "Das ist eine große Aufgabe, und wir müssen das gemeinsam schaffen", sagte Lauterbach in den ARD-"Tagesthemen". Dass "es leicht werden würde, das hat niemand geglaubt, dafür sind es einfach zu viele betroffene Menschen", sagte er weiter. Man arbeite mit den Ländern seit Wochen an einer Umsetzungsstrategie und habe dazu erst am Freitag eine Handreichung vorbereitet.

Konkret geht es in der 23-seitigen Zusammenstellung unter anderem darum, welche Einrichtungen genau unter die Impfpflicht fallen. Generell sei der Gesetzeswortlaut zudem weit gefasst, so dass es nicht darauf ankomme, ob Beschäftigte direkten Kontakt zu gefährdeten Personen haben. Einzige Ausnahme seien Tätigkeiten, in denen "jeglicher Kontakt" sicher ausgeschlossen werden könne, etwa bei Personal in getrennten Verwaltungsgebäuden.

Die Impfpflicht greift demnach auch für ehrenamtlich Tätige und Praktikanten, regelmäßig in Einrichtungen kommende Handwerker und Friseure. Nicht erfasst sind dagegen Postboten oder Paketzusteller und Handwerker, die nur für einmalige Aufträge kommen. Erläutert wird auch, was für vorerst nur einmal Geimpfte gilt und wie bei einem ablaufendem Genesenenstatus vorzugehen ist.

Lauterbach betonte in der ARD, dass das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht überall gelte, für alle und vom gleichen Tag an. In der Umsetzungsstrategie, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet werde, gehe es neben vielen anderen Fragen der Umsetzung etwa darum, was mit jenen passiere, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten. Die Umsetzung der Teil-Impfpflicht sei "keine Kleinigkeit und da müssen wir alle zusammenhalten".