Herstellung nur noch in Bayern
EU schützt Herkunft des Bärwurz
2. August 2021, 16:20 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 19:31 Uhr
Der Bayerische Bärwurz darf ab sofort nur noch in Bayern unter Einhaltung bestimmter Standards hergestellt werden. Der Schnaps wurde am Montag von der Europäischen Kommission in das EU-Register der geografischen Angaben aufgenommen. Damit wird die Herkunft des Bayerischen Bärwurz geschützt.
Die klare Spirituose mit 40 Prozent Alkohol wird traditionell im Bayerischen Wald aus den Wurzeln der Bärwurz oder der Alpen-Mutterwurz gebrannt. Laut Amtsblatt der EU erinnert ihr Geruch an den von Sellerie oder Liebstöckel. Der Geschmack wird als erdig beschrieben.
Das EU-Register umfasst landwirtschaftliche Produkte, Getränke und Lebensmittel, die in der gesamten Union geschützt und registriert sind, um ihre Qualität zu sichern. Auch das italienische Olivenöl Olio di Roma, das ungarische pflanzliche Öl Őrségi Tökmagolaj, die ungarischen Äpfel Tuzséri Alma und der kroatische Wein Muškat Momjanski wurden am Montag darin aufgenommen.