Gesundheitsamt Landshut

Einschränkungen bei der Kontaktpersonen-Verfolgung


Das Staatliche Gesundheitsamt Landshut kann aktuell nicht mehr sicherstellen, die engen Kontaktpersonen eines mit dem Corona-Virus infizierten Bürgers zu informieren. (Symbolfoto)

Das Staatliche Gesundheitsamt Landshut kann aktuell nicht mehr sicherstellen, die engen Kontaktpersonen eines mit dem Corona-Virus infizierten Bürgers zu informieren. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Die anhaltend hohen Neuinfektionen fordern ihren Tribut: Das Staatliche Gesundheitsamt Landshut kann deshalb aktuell nicht mehr sicherstellen, die engen Kontaktpersonen eines mit dem Corona-Virus infizierten Bürgers zu informieren. Deshalb sind die Betroffenen selbst aufgefordert, ihre Kontaktpersonen zu benachrichtigen. Das teilt das Landratsamt nun mit.

Täglich mehrere hundert neue Befunde, immer länger werdende Kontaktlisten: Angesichts dieser Flut an Neuinfektionen muss das Staatliche Gesundheitsamt die Aufgaben priorisieren. Deshalb ist es den Kontaktverfolgern zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, die engen Kontaktpersonen von nachweislich Corona-Infizierten (Index-Fälle) zu kontaktieren und sie über die weitere Vorgehensweise zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu informieren.

Kontaktpersonen selbst informieren

Die Betroffenen, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind, müssen selbst ihre Kontaktpersonen der letzten 48 Stunden vor Symptombeginn oder (positiver) PCR-Testnahme über ihre Infektion und die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie sich in diesem Zusammenhang selbst mit dem Virus angesteckt haben könnten, in Kenntnis setzen. Dies wird den Index-Fällen vom Gesundheitsamt telefonisch und per E-Mail mitgeteilt, wenn sie über ihre eigene Quarantäne informiert werden.

Eine enge Kontaktperson wird wie folgt definiert:

  • Mehr als zehn Minuten Aufenthalt im Nahfeld des Falls (weniger als 1,5 Meter Abstand), wenn die Covid-19-Indexperson und Kontaktperson keinen adäquaten Schutz getragen haben: Also durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske
  • Direktes Gespräch mit dem Fall ohne adäquaten Schutz (von Angesicht zu Angesicht in weniger als 1, 5 Metern Abstand), unabhängig von der Gesprächsdauer
  • Aufenthalt von Kontaktperson (und Fall) im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als zehn Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.

Sollten die Kontaktpersonen nicht geimpft (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung) oder selbst nicht länger als ein halbes Jahr vom Corona-Virus genesen sein, sind sie verpflichtet, sich unmittelbar nach Benachrichtigung in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie beträgt zehn Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiven Person.

Test am Ende der Quarantäne

Am letzten Tag der Quarantäne (Tag 10) muss ein PCR- oder ein professioneller Schnelltest (POC) durchgeführt werden. Der Test erfolgt entweder am Testzentrum an der Grieserwiese Landshut, einer beauftragten Teststation, einer Apotheke oder durch den Hausarzt.

Bei einschlägigen Symptomen werden die Kontaktpersonen dringend gebeten, ihren Hausarzt zu informieren und sich auch beim Staatlichen Gesundheitsamt zu melden (0871/408-3113 oder ctt@landkreis-landshut.de). Bitte nur eine Einrichtung bei uns melden, wenn eine PCR-positive Person sich im relevanten Zeitpunkt in der Einrichtung aufgehalten hat.

Das Gesundheitsamt stellt den Corona-Indexpersonen ein Schreiben zur Verfügung, das die Vorgehensweise für die Kontaktpersonen übersichtlich auflistet. Dieses Dokument soll durch den Betroffenen an seine Kontakte weitergeleitet werden. Es berechtigt auch zu einem kostenlosen Test an den genannten Stellen.

Es erfolgt auch keine separate Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt - weder für Kontaktpersonen noch für Index-Fälle. Da seit 1. November der Anspruch auf Lohnfortzahlung für ungeimpfte Personen, die sich aber in Quarantäne begeben müssen, entfällt, sind die bislang von Gesundheitsamt versandten Quarantäne-Bescheinigungen für Kontaktpersonen hinfällig.

Das Staatliche Gesundheitsamt hofft, dass die Kontaktverfolgung wieder aufgenommen werden kann, sobald die angekündigten Unterstützungskräfte ihren Dienst aufgenommen haben. Bis dahin ist aber die Mithilfe der Einzelnen entscheidend, um das Corona-Virus so gut es geht eindämmen zu können und so seine Mitmenschen zu schützen - gerade in dieser neuerlichen Hochphase der Pandemie.