Einseitige Einbahnstraße

Warum sich Österreich und Bayern um eine Brücke streiten


Der Kläger Hannes Preishuber steht neben der Grenzbrücke über die Salzach. Auf bayerischer Seite ist die Brücke zur Einbahnstraße erklärt worden - weswegen sie jetzt nur noch von Österreich aus befahren werden kann.

Der Kläger Hannes Preishuber steht neben der Grenzbrücke über die Salzach. Auf bayerischer Seite ist die Brücke zur Einbahnstraße erklärt worden - weswegen sie jetzt nur noch von Österreich aus befahren werden kann.

Von dpa

Die Fahrtrichtung auf einer Brücke sorgt für Streit zwischen Burghausen in Bayern und Hochburg-Ach in Österreich. Nun wird die Brücke ein Fall für die Richter.

Zwischen dem oberbayerischen Burghausen und dem oberösterreichischen Hochburg-Ach ist ein Streit um eine Brücke entbrannt. Die Stadt Burghausen hat die Brücke über die Salzach vorerst in einem Probelauf einseitig zur Einbahnstraße erklärt. Einige Anwohner in Österreich schimpfen nun über mehr Verkehr auf Ausweichrouten - und Pendler über längere Wege. Einer von ihnen hat Klage beim Verwaltungsgericht München (VG) eingereicht. Am Mittwochvormittag reisen drei Richter der Kammer für Straßenverkehrsrecht zum Ortstermin, um die vertrackte Lage selbst in Augenschein zu nehmen.

Kläger Hannes Preishuber aus Österreich muss bei der Heimfahrt den Umweg über die zweite Salzachbrücke nehmen. Das bedeute für ihn jeden Tag zwischen zweieinhalb und vier Kilometern mehr, argumentiert er. Bei rund 2.000 Autos im Grenzverkehr täglich mache das drei Millionen zusätzliche Kilometer im Jahr, rechnet Preishuber vor. Er beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung, nach der Einschränkungen des Verkehrs nur angeordnet werden könnten, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe.

Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) führt an, an der Brücke am Stadtplatz seien täglich rund 1.000 Schüler unterwegs. Es gehe darum, den Verkehr zu beruhigen, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm zu reduzieren. Da es sich bei der Einbahn-Regelung um einen Probebetrieb handelt, muss der Stadtrat noch zustimmen. Damit soll nun aber abgewartet werden, wie das Gerichtsverfahren ausgeht. Die mündliche Verhandlung soll am 29. März in München stattfinden.