Einigung im Diesel-Streit

VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Vergleich


Volkswagen hat sich mit Verbraucherschützern nun doch noch auf einen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden geeinigt. (Symbolbild)

Volkswagen hat sich mit Verbraucherschützern nun doch noch auf einen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden geeinigt. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Erst Abbruch der Verhandlungen, dann gegenseitige Schuldzuweisungen - und nun doch eine Einigung: Für Hunderttausende klagende Dieselkunden haben VW und Verbraucherschützer eine gemeinsame Lösung gefunden. Wie die Entschädigungen aussehen, wollen beide Seiten in Kürze erklären.

Die rund 440.000 VW-Dieselkunden aus der Musterklage sollen nach langen Verhandlungen von Volkswagen und Verbraucherschützern jetzt doch ein Entschädigungspaket erhalten. Vertreter des Autobauers und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) erzielten einen gemeinsamen Vergleich, nachdem ihre Gespräche hierzu zunächst gescheitert waren. Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Freitag mit. Dort hatten Güteverhandlungen stattgefunden, die nun eine "umfassende Vereinbarung" ergaben.

Einzelheiten zum Ergebnis sollten am frühen Nachmittag (13.00 Uhr) bekanntgegeben werden. VW und vzbv hatten mehrere Tage lang "auf Anraten der Gerichts" unter der Vermittlung des Braunschweiger OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Zuvor hatte es Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben. Scheibel moderierte die Gespräche daraufhin als eine Art Schlichter.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich bei dem jetzt vorliegenden Paket um einen außergerichtlichen Vergleich. Zum Inhalt wollte sich das Gericht ebenfalls zunächst nicht äußern - auch nicht zu der Frage, was das Ergebnis für den Prozess zur Musterfeststellungsklage bedeuten könnte. Dieser lief bisher parallel zu den Vergleichsgesprächen weiter, neue Termine gab es aber noch nicht. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Landes-Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), die beide auch im VW-Aufsichtsrat sitzen, begrüßten die Einigung.

Die erste Runde ihrer eigenen Verhandlungen wegen möglichen Schadenersatzes für mehrere Hunderttausend Dieselautos mit zu hohen Abgaswerten hatten VW und vzbv kürzlich überraschend abgebrochen. Sie schoben sich danach gegenseitig die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten jeweils erhöht zu haben - am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

Volkswagen beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen. Dabei sollte die Berechnung der konkreten Entschädigung nach dem Kaufdatum des Autos zwischen 2008 und 2015 sowie insgesamt neun verschiedenen Fahrzeugklassen gestaffelt werden - mit individuellen Zahlungen je nach Einzelfall zwischen 1350 und 6257 Euro.

Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass VW jedem einzelnen Kunden den angebotenen "Direktvergleich" nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Abwicklung werde "transparent gestaltet" und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich "Frieden mit den Kunden zu machen".

Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei.

Auch nach der Annahme der OLG-Einladung zu den Güteverhandlungen hielten beide Seiten in der Sache an ihren jeweiligen Positionen fest. "An der Forderung, dass ein Vergleich fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden muss, hat sich nichts geändert", betonte der vzbv. Zu der eigenen Offerte sagte Döss: "Wir wollen schließlich, dass der Kunde das Angebot annimmt, wenn er für sich selbst entschieden hat, dass es das Richtige für ihn ist."