Deutsche Bahn

Bahn-Streik - das müssen Reisende jetzt wissen


Reisende haben bei Verspätungen und Zugausfälle Rechte (Symbolbild).

Reisende haben bei Verspätungen und Zugausfälle Rechte (Symbolbild).

Von idowa mit dpa-Material

Die Lokführergewerkschaft GDL hat sich für einen weiteren Streik bei der Deutschen Bahn entschieden. Was Sie wissen müssen und was Sie bei Verspätungen und Zugausfälle tun können.

Welche Rechte gelten bei Verspätung?

Bei einem Streik gelten die herkömmlichen Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Reisende können bei Verspätungen den kompletten Fahrpreis oder zumindest einen Teil davon zurückbekommen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Dauer der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens eine Stunde später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Ist die Verspätung von mehr als einer Stunde absehbar, können Reisende auf die Fahrt verzichten und den vollständigen Preis zurückverlangen.

Die Bahn muss bei einer Verspätung für Verpflegung ihrer Gäste sorgen. Bei einer Verspätung von über einer Stunde muss es kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten geben. Gibt es von der Bahngesellschaft nichts, dann sollten Reisende die Rechnungen für ihre Verpflegung aufbewahren.

Wie kommen Reisende trotz Streik ans Ziel?

Bei einer Verspätung oder einem Zugausfall gibt es mehrere Möglichkeiten, trotzdem ans Ziel zu kommen. Reisende können mit dem Taxi weiterfahren. Die Deutsche Bahn hat in der Vergangenheit im Nahverkehr Taxifahrten organisiert und dafür Gutscheine verteilt. Falls Reisende selber nach einem Taxi suchen, müssen sie auf Einschränkungen achten. Das Unternehmen muss die Kosten für eine Fahrt bis maximal 80 Euro erstatten, wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt und Reisende mindestens eine Stunde später per Zug ankommen würden oder der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Reisende ihr Ziel bis Mitternacht nicht anders erreichen.

Es ist auch möglich, mit dem Fernverkehr weiterzureisen. Sollte vorhersehbar sein, dass Fahrgäste ihr Ziel mit Nahverkehrszügen erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, können sie ohne Aufpreis mit einem Zug des Fernverkehrs fahren. Die Fahrt darf nicht reservierungspflichtig sein. Sonderfahrten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bevor Reisende in den Zug einsteigen, müssen sie ein gültiges Ticket lösen. Den Mehraufwand können sie sich später zurückerstatten lassen. Das Recht besteht allerdings nur dann, wenn die ursprüngliche Fahrt nicht mehr als 50 Kilometer lang ist oder nicht als eine Stunde dauert. Von diesem Recht ausgenommen sind erheblich ermäßigte Fahrkarten (Länder- oder Semesterticket).

Wer mit dem eigenen Auto weiterfährt, bekommt für die Fahrtkosten keine Erstattung.

Geld zurück, aber wie?

Reisende können ihre Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular geltend machen. Das Formular erhalten sie im Zug, an der DB-Information und -Reisezentrum oder online.