Coronavirus

Aktuelle Lage im Landkreis Kelheim


Das Landratsamt Kelheim hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass es aktuell drei Fälle im Landkreis gibt (Symbolbild).

Das Landratsamt Kelheim hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass es aktuell drei Fälle im Landkreis gibt (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Kelheim gibt es aktuell drei infizierte Personen mit minimalen Beschwerden. Diese stammen aus Mainburg und Umgebung und halten sich Zuhause auf. Bei den Betroffenen handelt es sich nicht um Rückkehrer aus Risikogebieten. 37 Personen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne und dürfen die eigene Wohnung für mindestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Infizierten nicht verlassen. Das teilte das Landratsamt am Mittwoch um kurz vor 11 Uhr mit.

Veranstaltungen im Landkreis Kelheim

Im Landkreis Kelheim sind zwischen 11. März und 19. April öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt. Der Landkreis Kelheim reagiert damit auf den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, die damit der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und dem Robert-Koch-Institut folgt, die diese Maßnahme zum Eindämmen der Coronavirus-Epidemie forciert haben. Bei Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Besuchern gilt größte Zurückhaltung und der Appell, das eigene Bewusstsein zu schärfen und die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer größeren Veranstaltung in Frage zu stellen. Diese vorbeugenden Maßnahmen dienen der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung, eine schnelle Ausbreitung des Virus soll damit verhindert bzw. die Infektionsketten sollen unterbrochen werden.

Eine Anpassung der Maßnahmen erfolgt an das aktuelle Tagesgeschehen.

Landrat Martin Neumeyer: "Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen hat nun oberste Priorität. Dies verschafft uns wichtige Zeit im Kampf gegen die Epidemie, denn der Schutz der Bevölkerung steht an erster Stelle. Gelingt uns dies, werden wir auch die Folgen für unser Gesundheitssystem wesentlich besser in den Griff bekommen."

Schulen im Landkreis Kelheim

Laut Anweisung des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Kultusministeriums gilt, dass bei einem Verdachtsfall (z. B. Erkältungssymptome, Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage) einer Coronavirus-Erkrankung in einer Schulklasse bei einem Schüler/Schülerin der betroffene Schüler/in sowie die gesamte Schulklasse für zwei Tage dem Unterricht fernzubleiben haben. Tritt ein bestätigter Fall in einer Schulklasse bei einem Schüler/in auf, so wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dies entspricht der Inkubationszeit des Coronavirus. Das Ziel dieser Maßnahme ist das Durchbrechen möglicher Ansteckungsketten.

Der Schulleiter entscheidet im Einzelfall in Absprache mit dem Gesundheitsamt, ob im Falle einer bestätigten Infektion die komplette Schule zu schließen ist, oder es, z.B. aufgrund einer möglichen räumlichen Trennung realisierbar ist, den Unterricht durchzuführen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit unter der Berücksichtigung, die öffentliche Ordnung zu erhalten. Schüler und Eltern werden durch die Schulleitung über die entsprechenden Maßnahmen zum Infektionsschutz informiert. Ansonsten gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen.

Kindertageseinrichtungen

Die Leitungen und das Personal der Kindertageseinrichtungen sind durch regelmäßige Newsletter des Bayer. Gesundheitsministeriums über das Verhalten informiert.

Kinder dürfen eine Kindertageseinrichtung in folgenden Fällen nicht betreten: Das Kind hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Das Kind hatte Kontakt zu einem bestätigt am Coronavirus Erkrankten. Das Kind hat sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten. Treten keine Symptome auf, ist ein Besuch der Einrichtung ab dem 15. Tag seit der Rückkehr aus dem Risikogebiet wieder möglich. Der Rechtsanspruch auf Betreuung des Kindes (§ 24 SGB VIII) ist insoweit eingeschränkt. Entsprechendes gilt für den Bereich der Kindertagespflege und der Heilpädagogischen Tagesstätten.

Alten- und Pflegeheime

Bei Pflegeeinrichtungen gelten die allgemeinen Hygienevorschriften, die sich bei die sich bei Infektionskrankheiten verschiedenster Art bewährt haben und im Rahmen von allgemeinen in den Heimen bekannten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes publiziert worden sind.

Behörden und Hilfsdienste sind vorbereitet

Die Koordinierungsstelle am Landratsamt Kelheim ist installiert. Das Landratsamt mit den zuständigen Fachabteilungen stehen sowohl auf Landkreisebene, als auch mit den übergeordneten Staatsbehörden im täglichen Austausch über die aktuelle Lage. Die medizinische Versorgung im Landkreis ist gewährleistet, für Maßnahmen im Falle einer weiteren Verbreitung des Coronavirus stehen auch die Hilfsdienste bereit.

Kommunalwahlen am 15. März 2020

Das Bayerische Innenministerium hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium bestimmt, dass bei der Wahl die üblichen Hygieneempfehlungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Handhygiene, Abstandhalten sowie Husten- und Schnupfenhygiene ausreichend schützen. In den Wahllokalen sollen gut sichtbar Aushänge mit den Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten nach den Hinweisen des Robert-Koch-Institutes angebracht werden. Eine besonders geeignete Schutzmaßnahme sei eine konsequente Handhygiene. Es sei daher Vorsorge zu tragen, dass sich in den örtlichen Toiletten ausreichend Handreinigungsmittel befinden. Wählerinnen und Wähler können bei der Stimmabgabe im Wahllokal eigene Schreibstifte verwenden.

Beide Ministerien weisen auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer sich erst kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag am besten mündlich bei der Gemeinde stellen - die Unterlagen werden dann sofort ausgehändigt. Für den Landkreis Kelheim gilt die reguläre Antragsfrist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen: diese endet am Freitag, 13. März, um 15 Uhr.