Corona-Pandemie

Debatte um Lohnfortzahlung für Ungeimpfte


Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz steht aber auch schon, dass kein Anspruch besteht, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden kann.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz steht aber auch schon, dass kein Anspruch besteht, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden kann.

Allerdings zeichnet sich ab, dass sich künftig auch Personengruppen immunisieren lassen können, für die das bisher nicht möglich war. So hat sich die Ständige Impfkommission (Stiko) am Freitag für eine Corona-Impfung von Schwangeren und Stillenden ausgesprochen. Das teilte das Robert-Koch-Institut mit. Empfohlen werde eine Impfung bei Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ebenso wie für Stillende mit jeweils zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. In Deutschland zugelassen sind die Vakzine von Biontech und Moderna. Eine endgültige Empfehlung ist der Beschlussentwurf noch nicht, er muss zunächst von verschiedenen beteiligte Gremien abgesegnet werden. Bislang bestand keine generelle Empfehlung für Schwangere, sich impfen zu lassen.

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