Corona-Maßnahmen

Landkreis Landshut zieht die "Notbremse"


Diese Regeln gelten im Landkreis Landshut.

Diese Regeln gelten im Landkreis Landshut.

Von Redaktion idowa

Mit 107,3 liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Landshut am Dienstag den dritten Tag in Folge über 100. Nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss der Landkreis somit eine Allgemeinverfügung mit inzidenzgekoppelten Corona-Maßnahmen erlassen, die über dem Grenzwert von 100 vorgesehen sind.

Ab Donnerstag gelten im Landkreis Landshut folgende Maßgaben:

  • Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch private Treffen der Angehörigen eines Haushaltes mit einer haushaltsfremden Person über 14 Jahren erlaubt.
  • Einzelhandel: Große Teile des Einzelhandels ab Donnerstag nur noch für die Abholung zuvor bestellter Ware öffnen; Einkaufen nach Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Ausgenommen von der Maßnahmenverschärfung sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und ähnliche Einrichtungen), wie auch Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen und Gärtnereien bzw. Blumengeschäfte.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Friseursalons oder andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe können, unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, weiter geöffnet bleiben.
  • Kultureinrichtungen, wie Museen, Galerien, aber auch botanische Gärten oder Zoos müssen wieder schließen.

Nächtliche Ausgangssperre

Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. In diesem Zeitraum darf das eigene Haus oder Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden. Dies sind laut landesrechtlicher Verordnung:

  • medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unauf-schiebbare Behandlungen
  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
  • die Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
  • ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe

Diese Entscheidung hat noch keine Auswirkungen auf den Schulbetrieb, der in dieser Woche bis einschließlich Freitag - unabhängig des stabilen Überschreitens der 100er-Inzidenzgrenze - in Form von Präsenz- oder Wechselunterricht stattfinden wird. Der am Freitag, 19. März, ausgewiesene Inzidenzwert ist maßgeblich, welche Unterrichtsform in der kommenden Woche stattfinden wird.

Da die Stadt Landshut bereits Anfang der Woche Maßnahmenverschärfungen ergreifen musste, gelten ab Donnerstag dann sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Landshut (ausgenommen im Schulbereich) einheitliche Regelungen.

Ab Donnerstag treten im Landkreis Landshut verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft. (Symbolbild)

Ab Donnerstag treten im Landkreis Landshut verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft. (Symbolbild)