Corona-Kontrollen in Niederbayern

Polizei beendet zwei größere Geburtstagsfeiern


Die Polizei ahndete am Wochenende bei Kontrollen über 200 Corona-Verstöße. Zwei größere Geburtstagspartys mussten die Beamten beenden. (Symbolbild)

Die Polizei ahndete am Wochenende bei Kontrollen über 200 Corona-Verstöße. Zwei größere Geburtstagspartys mussten die Beamten beenden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Polizei in Niederbayern hat am Wochenende wieder die Einhaltung der geltenden Corona-Beschränkungen kontrolliert. Die Bevölkerung hielt sich zwar größtenteils an die Regeln, trotzdem stellte die Polizei mehrere Verstöße fest, darunter zwei verbotene Geburtstagsfeiern.

Am Wochenende führte die Polizei in Niederbayern knapp 1.600 Corona-Kontrollen durch, wie die Beamten am Montag mitteilten. Davon ahndete die Polizei nach eigenen Angaben insgesamt 201 Fälle. Am häufigsten registrierten die Beamten demnach Verstöße gegen die Ausgangssperre und die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich.

Die Polizei hatte am Sonntagnachmittag zudem zwei illegale Familienfeiern auf dem Radar. Zunächst wurde der Polizei mitgeteilt, dass bei Reisbach im Kreis Dingolfing-Landau in einem Wohnhaus offenbar eine Party stattfinde. Vor Ort traf die Polizei auf mehrere Familienangehörige im Alter zwischen 18 und 49 Jahren, die zum Feiern von gleich drei Geburtstagen zusammengekommen waren. Da die Personen vielfach aus unterschiedlichen Haushalten stammten, erstellte die Polizei 13 Anzeigen wegen Verstößen gegen die geltenden Corona-Regeln.

Kurz darauf wurde der Polizei ein ähnlicher Sachverhalt mitgeteilt. Bei Hengersberg im Kreis Deggendorf sollen sich ebenfalls mehrere Feiernde in einem Haus getroffen haben. Die Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren feierten einen Geburtstag. Sie stammten laut Polizei aus unterschiedlichen Haushalten. Die Beamten erstellten elf Anzeigen. Beide Feiern wurden beendet.

Die Betroffenen gaben den Beamten zufolge immer wieder an, die geltenden Beschränkungen nicht gekannt zu haben, insbesondere dass momentan grundsätzlich nur ein Zusammenkommen von Personen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person zulässig ist. Die niederbayerische Polizei bittet Bürgerinnen und Bürger, sich zu den geltenden Vorgaben regelmäßig zu informieren.

Die Einhaltung der verordneten Maßnahmen wird die niederbayerische Polizei auch weiterhin kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.