Corona-Faktencheck

Ist der Lockdown bis Ende 2021 beschlossene Sache?


Screenshots ähnlich wie dieser werden momentan gerne verwendet, um eine vermeintliche heimliche Lockdown-Verlängerung zu "beweisen".

Screenshots ähnlich wie dieser werden momentan gerne verwendet, um eine vermeintliche heimliche Lockdown-Verlängerung zu "beweisen".

Von Redaktion idowa

Seit einiger Zeit kursieren Screenshots und verwackelte Handybilder im Netz, die scheinbar schier Unglaubliches beweisen: Bereits im Oktober 2020 hat die Bundesregierung einen Lockdown bis 31. Dezember 2021 beschlossen! Das Dokument, auf das sich die Aufregung stützt, existiert tatsächlich - nur besagt es, wie so oft, etwas gänzlich Anderes.

Es bedarf nur verhältnismäßig kurzer Google-Recherche, um die Passage mit dem etwas sperrigen Kürzel "GesRGenRCOVMVV" im Gesetzblatt der Bundesregierung, das unter diesem Link öffentlich einsehbar ist, zu finden. Es handelt sich um eine "Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" und unter Paragraph 1 steht auch tatsächlich, diese werde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die Aufreger-Passage ist online öffentlich einsehbar.

Die Aufreger-Passage ist online öffentlich einsehbar.

Das ist der Beweis, schwarz auf weiß und vor aller Augen! Oder etwa doch nicht? Mitnichten, sagt Rabea Bönninghausen, Pressesprecherin des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. "Die Verordnung stellt keinen Hinweis darauf dar, dass ein 'Lockdown' bereits bis zum 31. Dezember 2021 geplant ist", betont sie auf Anfrage von idowa. Die fragliche Verordnung diene vielmehr lediglich der Verlängerung von gesetzlichen Regelungen im Vereins- und Genossenschaftsrecht, die am 28. März 2020 in Kraft traten und ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet waren.

Vereinsrecht statt Verschwörung

Diese Regelungen, die auch tatsächlich bis 31. Dezember 2021 verlängert worden sind, ermöglichen es beispielsweise Unternehmen, Aktiengesellschaften oder Vereinen, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen, so die Sprecherin weiter. "Eine Verlängerung dieser Möglichkeit um ein ganzes Jahr dient der Planungssicherheit der jeweiligen Unternehmen, die ihre Hauptversammlungen teilweise mit nicht unerheblichem zeitlichen Vorlauf planen müssen. Die Unternehmen sollen sich bei Ihren Planungen darauf verlassen können, dass sie im gesamten Jahr 2021 die Möglichkeit haben, ihre Hauptversammlung auch virtuell abzuhalten." Sobald sich die Corona-Lage soweit beruhigt habe, dass wieder mehr Menschen zusammenkommen könnten, könnten Unternehmen und Vereine ihre Hauptversammlungen natürlich auch wieder persönlich abhalten.

Relativ banale vereinsrechtliche Regelungen statt Regierungsverschwörung also. Trotzdem zeigt dieses Beispiel, wie einfach die kombinierten Schlagwörter "Lockdown" und "Verlängerung" in der momentanen Situation die Emotionen hochkochen lassen können.