Bundestag

Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängert


Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht bei der 18. Sitzung des Bundestags zu den Abgeordneten. Thema der Debatte ist unter anderem die Verlängerung der Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht bei der 18. Sitzung des Bundestags zu den Abgeordneten. Thema der Debatte ist unter anderem die Verlängerung der Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld.

Von mit Material der dpa

Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Das Gesetz erhielt die Stimmen der Koalition, der Union und der Linken.

Über den 31. März hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Kurzarbeit als international beispielgebendes Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise. "Wir haben in der Corona-Krise insgesamt über drei Millionen Arbeitsplätze gesichert."

Heil verteidigte, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet werden sollen. Die Regierung müsse auch ein bisschen auf die Kasse gucken. Die Beiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Union und Linke kritisierten diesen Schritt, ebenso wie den ebenfalls beschlossenen Wegfall der Zeitarbeit aus der Regelung zum Kurzarbeit.