Brandanschlag von Simbach

Polizei nimmt Verdächtigen fest - Motiv Fremdenhass?


Der 42-Jährige steht unter Verdacht, ein Feuer an der Asylbewerberunterkunft gelegt zu haben.(Archivfoto)

Der 42-Jährige steht unter Verdacht, ein Feuer an der Asylbewerberunterkunft gelegt zu haben.(Archivfoto)

Von Redaktion idowa

Nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn Mitte Oktober hat die Polizei einen Verdächtigen festgenommen.

Bereits vor Weihnachten hat die Polizei laut Pressemitteilung einen 42-jährigen Mann aus dem Landkreis Dingolfing-Landau festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, am 16. Oktober 2021 bei einer Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn (Kreis Rottal-Inn) einen Papiercontainer und Fußmatten in Brand gesetzt zu haben.

Wie die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München mitteilt, besteht nach vorläufiger Auswertung des sichergestellten Chatverkehrs des Beschuldigten der Verdacht, dass er den Brand legte, um Bewohner der Unterkunft aus fremdenfeindlicher Motivation zu töten. Aufgrund dessen wurde das Ermittlungsverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft München - Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus übernommen.

Durchsuchungen in mehreren Landkreisen

Am 16. beziehungsweise 18. Oktober hatte das Polizeipräsidium Niederbayern bereits mitgeteilt, dass sich die Ermittlungen zunächst auf die Identifizierung von zwei Personen konzentrierten, die in der Nähe des Tatorts gesichtet wurden. Durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Passau und der Staatsanwaltschaft Landshut konnten schließlich mehrere Personen identifiziert werden, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben sollen.

In der Folge wurden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die am 15. Dezember an verschiedenen Standorten in den Landkreisen Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Deggendorf und im österreichischen Bregenz vollzogen wurden. Hierbei wurde auch das Mobiltelefon des Beschuldigten beschlagnahmt, dessen vorläufige Auswertung Grundlage für die Festnahme war. Der Beschuldigte hat sich zwar zum Tatvorwurf geäußert, genaues ist aber noch nicht bekannt.

Anhaltspunkte für eine Eingliederung des Beschuldigten in eine extremistische Organisation bzw. eine unmittelbare Beteiligung von weiteren Personen an der Tat bestehen derzeit nicht.