Bayern

Rechnungshof stellt der Staatsregierung kritische Fragen


Blick auf einen Briefschlitz am Bayerischen Obersten Rechnungshof.

Blick auf einen Briefschlitz am Bayerischen Obersten Rechnungshof.

Von dpa

Die Corona-Krise reißt ein tiefes Loch in den Staatshaushalt. Aber muss es wirklich so tief sein? Macht es sich die Staatsregierung zu einfach? Die Rechnungsprüfer haben einige kritische Nachfragen.

Unmittelbar vor Beginn der detaillierten Haushaltsberatungen im Landtag hat sich der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) mit mehreren kritischen Fragen und Hinweisen zu Wort gemeldet. In einer aktuellen Stellungnahme, die der ORH an Landtag und Staatsregierung verschickte und die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, empfiehlt er unter anderem, die wegen der Corona-Krise geplante Neuverschuldung zu überprüfen.

Zudem melden die obersten Rechnungsprüfer des Freistaats deutliche Zweifel an, ob es wirklich zulässig ist, Teile der sogenannten Hightech Agenda Plus und des Corona-Investitionsprogramms über neue Kredite zu finanzieren - der ORH hält dies teils für "fraglich".

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatte der Landtag im Jahr 2020 einen Kreditrahmen von bis zu 20 Milliarden Euro gebilligt. Im ersten Krisenjahr wurde allerdings nur ein Teil davon gebraucht - der Rest wurde erst ins Jahr 2021 und dann ins Jahr 2022 "mitgenommen". Formal sieht der Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2022 sogenannte Kreditermächtigungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro vor. Damit würde der maximal mögliche 20-Milliarden-Euro-Rahmen weiterhin eingehalten.

Der ORH verweist nun allerdings darauf, dass der Freistaat im Jahr 2021 insgesamt 5,1 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen habe als noch im Haushaltsgesetz 2021 veranschlagt. Auch vor dem Hintergrund dieser "erheblichen Steuermehreinnahmen" empfiehlt der Rechnungshof der Staatsregierung, "eine dauerhafte Reduzierung des bisherigen Gesamtkreditrahmens seit 2020 von 20,0 Milliarden Euro zu prüfen". Die sich dann ergebende Höhe der Kreditaufnahme 2022 solle dem Landtag substanziell begründet werden, heißt es in der Stellungnahme.

Zudem solle die Staatsregierung prüfen und ebenfalls substanziell begründen, ob das Corona-Investitionsprogramm und die Hightech Agenda Plus wirklich "vollständig den Voraussetzungen der Kreditfinanzierung genügen". "Bisher begründet der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 alle Maßnahmen nur ganz allgemein als "konjunkturstabilisierende Maßnahmen"", heißt es in der Stellungnahme. "Deshalb empfiehlt der ORH, näher aufzuzeigen, welche Wirkungen von den konkreten Maßnahmen final für die Überwindung der Notlage erwartet werden können." Teile der Opposition hatten bereits mehrfach kritisiert, dass die Staatsregierung Geld aus dem Corona-Sonderfonds zweckentfremde.

Unter der Überschrift des Corona-Investitionsprogramms sind im Haushaltsentwurf 2022 unter anderem Mittel für die Modernisierung von kommunaler und staatlicher Infrastruktur, für Klimaschutz und Digitalisierung eingeplant. Bei der Hightech Agenda und der Hightech Agenda Plus handelt es sich um eine von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angestoßene Technologie- und Innovationsoffensive.

"Eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist für Corona-Maßnahmen grundsätzlich zulässig", betont der ORH. "Unbeschadet dessen sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme in Betracht zu ziehen, da die Grundsätze von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind."