Anklage legt Berufung ein

Nächste Runde im kuriosen Prozess gegen Grünen-Politiker Urban


Hans Urban, Landtagsabgeordneter der Grünen, steht im Gerichtssaal.

Hans Urban, Landtagsabgeordneter der Grünen, steht im Gerichtssaal.

Von mit Material der dpa

Nach der Verurteilung des Grünen-Landtagsabgeordneten Hans Urban wegen Nötigung und falscher Verdächtigung hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag auf Anfrage.

Das Amtsgericht Wolfratshausen hatte den Grünen-Politiker und Öko-Bauern am Montag zu 70 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Urban im Oktober 2019 auf seinem Hof im oberbayerischen Eurasburg (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) ein Google-Fahrzeug am Wegfahren hinderte. Zudem habe er vorgespielt, von dem Google-Wagen umgefahren worden zu sein.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den Fahrer wurde eingestellt. Er hatte den Vorfall gefilmt. Gutachter kamen auf Basis des Videos zu dem Schluss, dass sich Urban fallen ließ und nicht von dem Wagen umgefahren wurde.

Die Strafe, die das Amtsgericht am Montag verhängte, entspricht der Höhe eines Strafbefehls in der Sache, gegen den Urban vorgegangen war. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Die Anklagebehörde hatte eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Euro gefordert. Urbans Anwälte Hartmut Wächtler und Andreas Hofreiter hatten für ihren Mandanten Freispruch verlangt. Ob auch die Verteidigung Rechtsmittel einlegt, war laut Wächtler zunächst noch offen.