Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich für Verbraucher im September 2022


Das 9-Euro-Ticket hat viele Menschen dazu gebracht, nach vielen Jahren wieder mit dem Zug zu fahren. Einige sind begeistert - und fuhren am Montag, 29. August, mit einem Sonderzug zu Finanzminister Christian Lindner (FDP), um sich für einen Nachfolger des Tickets einzusetzen, bevor das 9-Euro-Ticket ab September nicht mehr gültig ist.

Das 9-Euro-Ticket hat viele Menschen dazu gebracht, nach vielen Jahren wieder mit dem Zug zu fahren. Einige sind begeistert - und fuhren am Montag, 29. August, mit einem Sonderzug zu Finanzminister Christian Lindner (FDP), um sich für einen Nachfolger des Tickets einzusetzen, bevor das 9-Euro-Ticket ab September nicht mehr gültig ist.

Von Redaktion idowa

Morgens ist es kühl und abends nicht mehr lange hell: Im September beginnt der Herbst. Für Verbraucher ändert sich so einiges: Die Zeit des günstigen Zugfahrens ist vorüber und mit der kühleren Jahreszeit rücken Energiesparmaßnahmen weiter in den Fokus. Das ändert sich im September:

Energiepauschale

Berufstätige können sich über die Energiepreispauschale des Bundes von 300 Euro freuen, die im September über den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Der einmalige Betrag ist steuerpflichtig.

Ende des 9-Euro-Tickets

Mit dem August endet das bundesweite 9-Euro-Ticket - Fahrgäste müssen ab diesem Monat wieder reguläre Tickets kaufen, um den Nahverkehr zu nutzen. Ob es ein Nachfolgeangebot geben soll, wird derzeit hitzig diskutiert.

Ende der Spritsteuer

Auch die Senkung der Energiesteuer - der sogenannte Tankrabatt - gilt ab September nicht mehr. Damit dürften die Spritpreise wieder steigen. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe war in den Monaten Juni bis August gesenkt worden. Für Benzin wurden rund 35 und für Diesel rund 17 Cent weniger Steuern als sonst fällig. Eine Nachfolgeregelung ist nicht geplant.

Energiesparmaßnahmen

Um Energie zu sparen, treten ab September für ein halbes Jahr verschiedene Maßnahmen in Kraft. Öffentliche Gebäude dürfen in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen tabu.

Auch Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Ladentüren sollen nicht mehr dauerhaft offen stehen, damit nicht zu viel Wärme entweicht. Im privaten Bereich gilt, dass Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur vorsehen, vorübergehend ausgesetzt werden.

Genaueres zu den Maßnahmen lesen Sie hier: Neue Energiespar-Vorgaben treten in Kraft.

Amazon Prime wird teurer

Amazon-Kunden, die das Abo-Angebot Prime nutzen, müssen ab September mehr zahlen. Bei monatlicher Zahlung wird es 8,99 Euro statt bisher 7,99 Euro kosten. Bei einem Jahresabo werden 89,90 statt 69 Euro fällig. Die Erhöhung greift zur nächsten Abrechnung. Abo-Kunden bekommen auf der Plattform kostenlosen Versand und können auf Video- und Musikstreaming zugreifen.

EZB-Sitzung - Ändert sich die Geldpolitik?

Die nächste Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank am 8. September wird erneut aufmerksam verfolgt, denn die Währungshüter könnten im Kampf gegen die rekordhohe Inflation ihre Geldpolitik weiter straffen. Höhere Leitzinsen sorgen in der Regel dafür, dass sich auch Kreditzinsen, etwa für den Immobilienkauf, verteuern.

Ende der TV-Sommerpause

Weitere gewohnte TV-Formate kommen aus ihrer teils monatelangen Sommerpause zurück. Am 4. September läuft mit "Das Verhör" (Kommissarin Odenthal/Ludwigshafen) der erste neue "Tatort" nach zehn Wochen ohne Erstausstrahlung. Die erste (reguläre) "heute-Show" mit Oliver Welke gibt es am 9. September. Der ARD-Sonntagstalk "Anne Will" kehrt am 18. September zurück.

Oktoberfest

Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie kommt das Oktoberfest zurück. Gefeiert werden soll das weltgrößte Volksfest vom 17. September bis zum 3. Oktober - ohne Corona-Auflagen. Die 17 Festhallen bieten rund 120 000 Gästen Platz.

Holzfeuerungsanlagen

Außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen dürfen vom 1. September 2022 bis zum 31. Mai 2023 wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird. Die Wiederinbetriebnahme zur Reduzierung des Gasverbrauchs wird durch den bundesweit geltenden Notfallplan Gas ermöglicht. Bei den jeweiligen Landratsämtern ist ein Formular zum Vorhalten der Holzfeuerungsanlagen für den Notbetrieb einzureichen und der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu unterrichten.

sized

Amazon-Kunden, die das Abo-Angebot Prime nutzen, müssen ab September mehr zahlen.

sized

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern - wie hier das Völkerschlachtdenkmal - aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen ab September tabu.