Serie zu Zivilcourage
Wenn Ausgrenzung zu Angst wird

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Ältere Menschen benötigen manchmal mehr Zeit. Dafür sollte man Verständnis haben.

Ein Linienbus am Nachmittag, viele Plätze sind besetzt. An einer Haltestelle steigt ein älterer Herr mit Rollator ein. Er bewegt sich langsam. Die Menschen warten. Die meisten geduldig, jedoch nicht alle. Ein junger Fahrgast verdreht demonstrativ die Augen: „Das dauert ja ewig.“ Der ältere Herr sagt nichts. Als er schließlich einen freien Platz erreicht, folgt der nächste Kommentar: „Wenn man nicht mehr laufen kann, sollte man vielleicht zu Hause bleiben.“
Einige Fahrgäste schauen kurz auf. Dann wandert ihr Blick aber wieder auf ihre Handys. Der ältere Herr wirkt getroffen. Er setzt sich und schaut aus dem Fenster. Die Situation wäre damit eigentlich beendet. Doch die Bemerkungen gehen weiter. „Wegen solcher Leute wie Ihnen kommt der Bus immer zu spät.“
Niemand reagiert. Der ältere Mann fühlt sich angegriffen, allein und unwohl. Nach diesen Erfahrungen beschließt er, in Zukunft einfach nicht mehr selbstständig aus dem Haus zu gehen, aus Angst, dass ihn bei der nächsten Busfahrt nicht nur diskriminierende Kommentare erwarten, sondern Schlimmeres.
Wichtige Fragen und Antworten
Muss ich einschreiten, wenn jemand beleidigt oder herabgewürdigt wird?
Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Zivilcourage kann jedoch bereits bedeuten, dem Betroffenen Unterstützung zu zeigen, sich dazuzusetzen, andere Fahrgäste einzubeziehen oder deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten nicht akzeptiert wird.
Darf ich den Busfahrer informieren?
Ja. Busfahrer können auf Konfliktsituationen reagieren und bei Bedarf weitere Hilfe veranlassen. Der Busfahrer hat in der Regel eine Art Hausrecht und kann Verhaltensstörer des Busses verweisen.
Muss ich sofort die Polizei rufen?
Nicht jede verbale Auseinandersetzung erfordert einen Polizeieinsatz. Werden jedoch Drohungen ausgesprochen, eskaliert die Situation oder fühlt sich eine Person ernsthaft bedroht oder verängstigt, sollte die Polizei unbedingt verständigt werden.
Was kann ich tun, wenn ich mich selbst unsicher fühle?
Sprich gezielt andere Personen an und bitte um Mithilfe. Zum Beispiel: „Können Sie bitte kurz helfen?“ – „Informieren Sie bitte den Busfahrer.“ – „Können Sie sich zu uns setzen?“ Direkt angesprochene Personen helfen erfahrungsgemäß deutlich häufiger als eine unbestimmte Menschenmenge.
So hätte es auch laufen können
Eine Frau hat die Anfeindungen mitbekommen und erhebt sich. Nicht laut, nicht aggressiv. Sie schaut den jungen Mann an und sagt: „So spricht man nicht mit anderen Menschen.“ Dann Stille. Ein weiterer Fahrgast nickt und bestätigt: „Genau. Das gehört sich nicht.“
Plötzlich steht der ältere Herr nicht mehr allein da. Der Störer verstummt, verzieht sich in die hinteren Reihen und steigt an der nächsten Haltestelle aus. Der Bus fährt weiter. Der alte Mann ist erleichtert, nicht allein mit der Situation geblieben zu sein, und wird auch künftig weiter mit dem Bus fahren, in der Gewissheit, dass man sich in einer guten Gesellschaft auch auf seine Mitmenschen verlassen kann.
Rechtliche Einordnung
Nach dem geschilderten Sachverhalt kommt insbesondere folgender Straftatbestand in Betracht: Beleidigung, sofern die Äußerungen die persönliche Ehre des Betroffenen verletzen.
Wichtig: Nicht jede respektlose oder unhöfliche Bemerkung erfüllt automatisch einen Straftatbestand. Die rechtliche Bewertung hängt immer von den konkreten Äußerungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Zuständigkeit der Polizei entfällt. Die Polizei ist auch im Einsatz gegen Verhaltensstörer aktiv.
Polizeihauptmeister Robert Zwickenpflug rät
Im Polizeialltag geht es nicht nur um Straftaten mit körperlicher Gewalt. Auch Beleidigungen, Ausgrenzungen und herabwürdigende Äußerungen können Betroffene erheblich belasten und stellen ebenfalls Straftaten dar. Viele Menschen erleben solche Situationen im öffentlichen Raum und fühlen sich dabei allein gelassen.
Dabei zeigt die Erfahrung: Oft genügt bereits ein Zeichen der Unterstützung, um Betroffenen das Gefühl zu geben, nicht allein zu sein. Zivilcourage bedeutet nicht zwangsläufig, laut zu werden oder eine Auseinandersetzung zu suchen. Manchmal reicht es, einem Betroffenen Unterstützung anzubieten, sich dazuzusetzen oder deutlich zu machen, dass respektloses Verhalten nicht akzeptiert wird.
Gerade im öffentlichen Nahverkehr können kleine Gesten und klare Worte einen großen Unterschied machen. Wer wahrnimmt, dass andere Menschen aufmerksam geworden sind, überdenkt sein Verhalten häufig schneller als jemand, der glaubt, unbeobachtet handeln zu können.
Tipps für Zeugen
- Ruhe bewahren.
- Betroffene Personen aktiv
- ansprechen.
- Solidarität zeigen.
- Weitere Fahrgäste einbeziehen.
- Den Busfahrer informieren.
- Bei Bedrohungen oder Eskalationen die Polizei verständigen.
- Für Rückfragen als Zeuge zur
- Verfügung stehen.
- Sich nicht selbst in Gefahr bringen.
- Nicht mit Beleidigungen oder
- Aggression reagieren.
Tipps für Betroffene
- Deutlich machen, dass das
- Verhalten unerwünscht ist.
- Die Nähe anderer Fahrgäste suchen.
- Den Busfahrer informieren.
- Bei Bedrohungen die Polizei
- verständigen.
- Mögliche Zeugen ansprechen.
- Vorfälle dokumentieren, soweit das möglich ist.
- Unterstützung annehmen.
Alle Teile der Serie gibt es unter idowa.de/zivilcourage zum Nachlesen.












