US-Behörden melden Fälle

Verdacht auf Kinderpornographie: Polizei durchsucht Wohnungen im Raum Landshut


Die Kripo hat mehrere Wohnungen im Raum Landshut wegen des Verdachts auf Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Die Kripo hat mehrere Wohnungen im Raum Landshut wegen des Verdachts auf Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte durchsucht. (Symbolbild) 

Von Redaktion Landshut Stadt

Seit Mittwochmorgen durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion in Stadt und Landkreis Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes und des Verbreitens von kinder- und jugendpornografischem Material. Das meldete das Polizeipräsidium am Mittag. 

Drei Männern im Alter von 15 bis 59 Jahren stehen im Verdacht, über Chatgruppen beziehungsweise Messenger-Dienste Bilder mit kinderpornografischem Inhalt gesucht beziehungsweise verschickt zu haben.

Den  Durchsuchungsmaßnahmen lagen von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragte Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde. An drei Objekten wurde nach Datenträgern, wie Laptops, Tablets, Computer sowie externen Speicherplatten und Mobiltelefonen gesucht, auf denen mutmaßlich über Plattformen kinder- und jugendpornografisches Material gesucht, heruntergeladen oder verbreitet wurde.

US-Behörden melden Fälle 

Die Polizei warnt vor diesem Hintergrund, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liege in den USA.

Zur Erklärung: Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über das FBI oder die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch entsprechende Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.

Erhebliche Konsequenzen schon allein durch Besitz 

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert seien, werde es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen, so die Polizei weiter.

Kripo und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischer Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen sei. Mit einem Klick befindee man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über die regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Die Polizei gibt weiterhin zu bedenken, dass selbst wenn manche Bilder oder Videos scherzhaft wirken, dahinter reale Opfer stehen, die dafür missbraucht und misshandelt wurden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

Inhalte sollte man nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen. Außerdem sollte man in die Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und sie nicht bekommen will, dann sei dies „dokumentiert“. Man sollte des Weiteren die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen. 

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen;
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren;
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen;
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden;
  • Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.